Muss man nach dem Schwarz-Fahren zu den 60€ auch den Ticketpreis zahlen?
Hallo, die Frage steht oben.
Wenn man nicht das Ticket auch zahlen müsste, könnte man doch einfach bei einer Fahrt die mehr als 60€ kostet, kein Ticket kaufen, erwischt werden und dann nur 60€ zahlen, was dann günstiger ist als das eigentliche Ticket.
6 Antworten
Die 60 Euro sind nur ein Mindestbetrag, grundsätzlich wird nach § 5 EVO der doppelte gewöhnliche Fahrpreis fällig.
Nein - ich weiß es aus Erfahrung^^ - das Strafticket gilt bis zum nächsten größeren Bahnhof, wo Du Dir dann sicher ein normales Ticket für die Weiterfahrt kaufen kannst.
Die 60€ sind ein "erhöhtes Beförderungsentgeld", also eine Art teureres Ticket. Und auch wenn die 60 € im Kopf verankert ist gilt die Regel: Wer kein gültigen fahrausweis hat zahlt den dopptelten Preis, mindestens aber 60€ erhöhtes Beförderungsentgeld.
Davon ab kann das Schwarzfahren zusätzlich noch als Beförderungserschleichung angezeigt werden (ja, auch schon direkt beim allerersten mal).
also bei der DB ist es glaub ich so, dass die Strafe der doppelte Ticketpreis, mindestens 60 € ist
Nicht nur bei der DB, das ist allgemein so.
Bei der Deutschen Bahn beträgt der erhöhte Fahrpreis gemäß § 12 EVO übrigens das Doppelte des normalen Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro.
https://www.bussgeldkatalog.org/schwarzfahren/
Die Paragraphenangabe ist aber - wie Rolf42 richtig sagt - veraltet! Richtig ist:
Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
§ 5 Erhöhtes Beförderungsentgelt
(2) Das erhöhte Beförderungsentgelt nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 60 Euro. Das erhöhte Beförderungsentgelt kann für die ganze vom Zug zurückgelegte Strecke berechnet werden, wenn der Reisende nicht glaubhaft macht, dass er eine kürzere Strecke durchfahren hat.
Stimmt, wurde schon vor 2 Jahren aufgehoben:
https://www.buzer.de/gesetz/5099/al73476-0.htm
Danke für die Berichtigung! Habs in der Antwort angepasst.
Ah, das erklärt den Fehler. Diese Reform der EVO hatte ich nicht mehr im Kopf.
(Und ich hab mich noch nie um die EVO gekümmert und einfach den Bußgeldkatalog zitiert:D)
Da hat aber jemand schlecht recherchiert - es gibt gar keinen § 12 EVO.
http://www.gesetze-im-internet.de/evo/