Kann man wegen Straftaten die Deutsche Staatsangehörigkeit verlieren?
Hallo, meine Frage ist eigentlich oben, übrigens dazugehöriger Paragraph würde mich auch interessieren
11 Antworten
Wegen Straftaten kann man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren. Man kann sie jedoch entzogen bekommen, bzw sie wird dir automatisch entzogen, wenn du eine neue Staatsangehörigkeit in einem anderen Land annimst.
Art. 16 Abs. 1 GG schreibt vor, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden darf.
Außer es gibt Zweifel an der Staatsbürgerschaft.
zwar nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit aber bestimmte Rechte bzw als unzurechenbar erklärt werden
Wegen einer Straftat nicht, aber es gibt ein paar andere Gründe:
Das Gesetz sieht in folgenden weiteren Fällen einen Verlust der Staatsangehörigkeit vor: Entlassung auf Antrag Verzicht Adoption als Kind durch einen Ausländer freiwilliger Eintritt ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit der oder die Betroffene ebenfalls besitzt
Google mal..........
Ein Gesetz betreffend die Entziehung der Staatsangehörigkeit wäre nur über den Weg einer Grundgesetzänderung möglich, folglich mit einer 2/3-Mehrheit im Sinne des Art. 79 Abs.2 GG, sofern man nicht ohnehin im Rahmen der sogenannten Ewigkeitsgarantie nach Art.79 Abs.3 GG eine Änderung ausschließt.
Einen anderen Ansatz bietet die Möglichkeit der Regelung des Verlusts der Staatsangehörigkeit: Im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen jemand die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann und ein Verlust der Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten ist nicht vorgesehen