Kann man wegen Selbstverletzungsnarben gefeuert werden?

8 Antworten

Grundsätzlich natürlich nicht. Das beeinträchtigt erst mal deine Arbeitsleistung nicht und hat mit dem Arbeitsverhältnis in der Regel nicht viel zu tun.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2016 in einer Entscheidung zu dem Drogenkonsum festgehalten, dass auch eine abstrakte Gefährdung des Arbeitsverhältnisses zu prüfen ist. Der Gedanke war, dass ein LKW-Fahrer, der Drogen nimmt, unabhängig von dem tatsächlichen Drogenkonsum während des Arbeitsverhältnisses, möglicherweise nicht geeignet ist als LKW-Fahrer zu arbeiten. Dieser Gedanke der theoretischen Gefährdung, nennen wir es mal so, könnte natürlich greifen wenn du Pilot bist und dich aufgrund eines speziellen Zustandes selbst verletzt. Auch dies natürlich nur, wenn dies als Äußerung einer aktuellen schwerwiegenden Erkrankung verstanden werden könnte. Dann könnte theoretisch sogar eine außerordentliche Kündigung die Folge sein. Dies ist jetzt wirklich reine Spekulation und ein Ausnahmefall.

Um deine Frage also zu beantworten: solltest du eine Tätigkeit haben, in der du für die Sicherheit vieler Menschen verantwortlich bist, könnte dies sehr theoretisch eine Rolle spielen. Ansonsten natürlich nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gesetzlich wahrscheinlich nicht. Aber der Arbeitgeber wird das dann einfach nicht als Grund angeben, sondern sich was anderes aus den Fingern saugen.

So, wie mit allen anderen Dingen, die in der Arbeitswelt eigentlich nicht sein dürfen. (Alters- und Geschlechterdiskriminierung, Herkunft, Mutterschaft, etc etc)

Nein, denn erstmal muss man überhaupt nachweisen können, dass die Narben durch beabsichtigte Selbstverletzung entstanden sind.

Wenn man das geschafft hat, darf man gesetzlich nicht mehr kündigen, weil du dann als Krank gilst. Damit darfst du nicht mehr so einfach gekündigt werden. Genauso bei Alkoholikern. Wenn du nen LKW-Fahrer hast und es raus kommt, dass er Alkoholiker ist, darfst du ihn keinen LKW mehr fahren lassen aber ihn auch nicht kündigen. Du musst ihn irgendwo unterbringen, wo er trotz der Krankheit eine Tätigkeit ausführen kann.

Glaube nicht.

Erst einmal muss er beweisen dass du dir die Verletzung selbst zugefügt hast. Das kann er nicht es sei denn du ritzt dich auf dem Video überwachten Firmengelände.

Und selbst wenn, dann wäre das ein verantwortungsloser Chef. Durch die Kündigung könnte er dich zu schlimmerem verleiten.

Natürlich nur wenn dein Handeln deine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.

Nur wegen SVV Narben nein.

Aber wenn der Mitarbeiter (weiterhin) psychisch instabil ist, dann ist das was anderes.

n3komimi 
Beitragsersteller
 23.06.2020, 07:53

Wie kann der AG denn die Instabilität beweisen ?

MrMiniUnleqit  23.06.2020, 07:54
@n3komimi

Ich denke das merkt der....

Dann kann er ggf. ein ärztliches Zeugnis fordern und wenn dieses sagt, dass du psychisch zu istabil für den Job bist --> Ciao