kann man von der sorgerechtsklage zurücktreten
hi ich hoffe ihr könnt mir helfen.mein mann seine ex frau hat um das alleinige sorgerecht der minderjährigen kinder gebeten.er hat dann ein von ihr formloses schreiben dazu unterschrieben.sie gab es ihrem anwalt welcher das beim gericht einreichte.nun sollte es zu einer anhörung kommen.doch nun haben sich beide parteien geeinigt doch das gemeinsame sorgerecht zu behalten, im sinne der kinder. welche schritte werden nun folgen?muss man dann trotzdem vor gericht erscheinen?reicht es wenn sie den antrag vom gericht zurück nimmt oder müssen beide noch einmal ein schriftstück fertig machen was dann zum gericht geschickt wird wo dann der termin gestrichen wird? danke euch im voraus
2 Antworten
Die Mutter kann ihren Antrag zurückziehen (z.B. über ihren Anwalt) oder beide bekunden ihre Haltung in der Anhörung.Geht beides.
ihnen geht es darum das auf jeden fall nun aussergerichtlich zu klären.also muss dann keiner mehr auf gericht wenn sie den antrag zurück nimmt? muss er dann noch irgendwas unterschreiben oder reicht ihre rücknahme?
Wenn die Kindesmutter ihren Antrag schriftlich zurückzieht und dieses Schreiben rechtzeitig per Fax an das zuständige Gericht per Fax sendet, dann wird ein Erscheinen gegenstandslos. Hierbei ist eine Begründung zu benennen, die plausibel klingt, das Aktenzeichen zu benennen und parallel den eigenen Anwalt zu unterrichten. Es gibt Anwälte, die gern auf Streitigkeiten aus sind,weil sie dadurch mehr verdienen. In solchem Fall wäre dem Anwalt ebenfalls schriftlich und möglichst per Fax oder Einschreiben das Mandat zu entziehen. Per Fax oder Einschreiben ist wichtig, damit sie einen Beweis hat, dass diese Schreiben auch zugestellt wurden! Viel Erfolg.