kann man sich "entadoptieren" lassen?
also was ich mit "entadoption" meine ist, ob man sich wieder aus der adoption raus machen kann? also wenn zu den adoptionseltern oder adoptionsvater, in meinem fall, kein bezug mehr haben möchte und man nicht mehr mit denen verwandt sein möchte.
3 Antworten
So wie ich das sehe geht das nicht wenn du nicht wieder zur adoption freigegeben wirst.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/fFachbeitrag/aRechtsfragen/s_134.html
Die Aufhebung einer Adoption ist nahezu unmöglich. Hat die Einwilligung der leiblichen Eltern nicht vorgelegen oder ist sie durch Irrtum, Täuschung oder Drohung erwirkt worden, so kann zwar durch einen richterlichen Beschluss die Adoption wieder rückgängig gemacht werden, allerdings nur dann, wenn das dem Kindeswohl nicht entgegensteht (§§1760 bis 1762 BGB). Zudem darf die Adoption nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Häufiger sind Aufhebungsverfahren, die auf Grund dauerhaft zerrütteter Verhältnisse in der Adoptivfamilie im Interesse des Kindes notwendig werden. Hinzu kommen muss jedoch, dass durch die Aufhebung eine erneute Adoption ermöglicht werden soll oder das Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Im Vergleich zur Gesamtzahl aller Adoptionen, die in den letzten Jahren bei etwa 8000 pro Jahr lag, ist die jährliche Quote aufgehobener Adoptionen mit weniger als 1% gering.
gern geschehen.
Danke fürs Sternchen
Wenn du minderjährig bist geht das nicht , bist du aber volljährig geht das mit sicherheit ein guter freund von mir hat das auch gemacht er ist zum rathaus und zum jugendamt gegangen und hat alles so geregelt !
oh das ist klasse. also ich bin volljährig und wenn das reibungslos geht, dann wär das toll. danke für die antwort
ich glaube nicht,
dass das in einem bürokratischen akt als solches einfach so machbar ist,
nur weil es differenzen gibt,
da muss es bestimmt schwerwiegende gründe geben.
Zwar bist du nicht das leibliche kind,
jedoch wurdest du als als eigenes kind anerkannt in deiner adoptivfamilie...
warum soll es dir da besser gehen als leiblichen kindern,
die sich von ihren eltern auch nicht per urkunde "entfamilisieren" können.