Tattoogutschein zurückzahlen lassen?
Hallo zusammen,
ich habe vor einem Jahr ein Gutschein geschenkt bekommen im wert von 200 € von einem ganz bestimmten Tattoostudio ( Tätowierer für Watercolor ) , da mir da ein bestimmtes Motiv sehr gefallen hat.
Ich wollte mir auch nur dieses Tattoo stechen lassen.
Jetzt hatte ich endlich mal Zeit mir das gewünschte Motiv stechen zu lassen, jetzt sagt die Tätowiererin auf einmal das sie die art des tattoos nicht mehr sticht.
Somit macht der Gutschein für mich keinen Sinn mehr.
Jetzt zu meiner Frage: Kann ich das Geld zurückverlangen aufgrund nicht getätigter Dienstleistung ?
(Es ist ein einfacher gutschein ohne Name und Begrenzung )
Kennt sich evtl. jemand mit der Rechtslage in meinem Fall aus ?
Vielen Dank im voraus
10 Antworten
Btte irgendeinen Kunden des Studios dir den Gutschein abzukaufen, es sollte ihm egal sein ob er dem Inker das Geld gibt, oder dir, und dann eben sein Tattoo mit den Gutschein bezahlt.
der Tatowierer bestimmt was er anbietet. Ein Recht auf Auszahlung besteht nicht.
lass dir was anderes stechen -
oder hättest früher kommen müssen, wo Sie/Er die Art noch verwendet hat.
Du kannst nur auf Kulanz hoffen.
Bzw. Frage sie ob sie andere Inker kennt die das machen und du dort mit dem Gutschein hingehen kannst. Das ist dann eine Milchkannenrechnung.
Nein, denn dein Grund, den du hier anbringst (nicht getätigte Dienstleistung), tritt nicht ein.
Du könntest dir ein anderes Tattoo stechen lassen, womit die Dienstleistung immer noch angeboten wird.
Hier ist die Rechtslage eindeutig: Eine Auszahlung des Gutscheins muss nicht stattfinden.
Ganz einfach, es wurde eine Ware (Gutschein) gegen ein entsprechendes Entgelt gekauft. Damit ist dieser Vertrag abgeschlossen. Der Gutschein enthält das Versprechen, eine Dienstleistung zu erbringen. Welche würde nicht genau spezifiziert. Und wenn dir die Dienstleistungen nicht gefallen, kommt der zweite Vertrag nicht zu Stande. Dein Pech halt.