Kann man ohne rechtliche Schwierigkeiten Nachhilfe geben?
Hallo,
ich habe jetzt mein Abitur und 5 Monate Zeit bevor mein Studium anfängt. Ich wollte diese Zeit nutzen (auch ein wenig finanziell), um anderen Schülern Nachhilfe in den Fächern Bio, Mathe, etc. zu geben, da ich von mir behaupten kann, dass ich recht gut erklären kann und Geduld habe...
Ich dachte mit einem Freund von mir (gleicher Fall), dass wir einfach eine Anzeige ausdrucken und diese an lokalen Orten aufhängen (Pinnwand in Supermärkten, an Schulen, etc.). (wir leben in einer eher ländlichen Gegend, sodass solche Anzeigetafeln noch gelesen werden... hoffe ihr wisst, was ich meine)
Damit die Sache nicht so "langweilig" wird, und sich unsere Anzeige von anderen Anzeigen ein wenig abhebt, dachten wir uns, dass wir "Pakete" erstellen, wie man sich die Nachhilfe gestaltet. Dazu haben wir ein "Standard-Paket" ein "Partner-Paket" (Nachhilfe an 2 Schülern), ein "Gruppen-Paket" ( wir geben zu 2. Nachhilfe an 3 Schülern. usw....
Dazu haben wir eine Tabelle gemacht, die diese Angebote aufzeigt.
Das Problem ist, dass die Anzeige nun aussieht wie von einer Firma (professionell, durchdacht, etc.) und jetzt haben wir Angst, wegen der Bewerbepflicht und so. Dass wir irgendwelche rechtlichen Probleme bekommen könnten. Also wie läuft das ?
Wie gesagt, handelt es sich dabei einfach nur um "normale Nachhilfe", die auf den ersten Blick ein wenig spiritueller wirkt (wir wollen ja Interesse wecken). Es bleibt aber nach wie vor privat (Meine Freund und ich und Interessierten).
Wäre nett, wenn ich mal aufgeklärt werden. Am besten von welchen die sich rechtlich auskennen. - Nicht, dass, wenn die Sache laufen sollte, das Finanzamt vor der Tür steht.
Vielen Dank im Vorraus!
5 Antworten
Wenn dein Programm unter "Nachbarschaftshilfe" läuft, wirst du kein Problem bekommen. Also, keine Rechnungen oder Quittungen ausstellen. Keine Preise in den Anzeigen nennen. Es gibt jede Menge Studenten, Lehrer, auch gute Schüler, die "Nachhilfe" geben und ähnlich verfahren. Keiner der genannten wird das als "professionelle" Tätigkeit offerieren und sich dem von dir genannten Problem aussetzen. Vertiefen möchte ich das Thema aus verständlichgen Gründen nicht.
Wenn das im Rahmen von "Nachbarschaftshilfe" läuft, kein Problem.
Und wichtig, wenn du offizielle Rechnungen oder Quittungen ausstellst wird es problematisch !
Okay danke für die schnelle Antwort.
Inwiefern "Nachbarschaftshilfe" ? Ich denke nicht, dass ich die betreffenden Schüler kennen werde (möglich ist es schon! ), aber ansich kann jeder anrufen, der Interesse hat, bzw Hilfe braucht.
Das mit den offiziellen Rechnungen und Quittungen haben wir nicht vor. Es soll ablaufen, wie in jeder anderen Nachhilfe auch. Nur die "Art und Weise", wie man zu unserer Nachhilfe kommt, ist vielleicht ein wenig anders.
Aber nochmals Danke =)
Wie man es gestaltet, bleibt einem selbst überlassen.
Das Finanzamt liest auch Zeitung: Gewinn (=Einnahmen - Ausgaben) ermitteln und in die Steuererklärung Anlage S (weil Nachhilfe kein Gewerbe sondern freiberufliche Tätigkeit ist).
Know How: http://klicktipps.de/gewerbe
Nachbarschaftshilfe ist offiziell erlaubt, und bedeutet sich gegenseitig ohne Bezahlung helfen.
Egal ob das einseitig ist oder jeder hilft jeden.
Das gilt auch für Bekannte oder Freunde die keine Nachbarn sind.
Nur wichtig - keine Rechnung - keine Quittung !!
Also am besten keine Preise auf der Anzeige angeben ?
Hallo, das sieht nach professioneller Nachhilfe aus, wenn z..B, per Anzeige geworben wird. Flyer verteilen oder Plakat an Werbeflächen kleben wäre da besser. Einzelheiten kann man dann ja "vor Ort" besprechen. Gg