Kann man o2 verklagen?
Hallo ihr lieben,
folgendes Problem; ich habe meinen Vertrag bei 02 verlängert und man hat mir am telefon versichert das ich dann für meinen alten Vertrag nichts mehr zahlen muss. (Weder für die alte simkarte noch für das alte handy) nur noch für die neue simkarte und das neue Handy.
ich habe extra mehrmals nachgefragt und es wurde mir mehrmals am Telefon so bestätigt.
Das Gespräch wurde auch aufgezeichnet.
Nun wird mir trotzdem auch für das alte Handy geld abgebucht. (Soll noch 5 weitere Monate so weiter gehen)
Der Mitarbeiter hat mich also verarscht 😒
Habe nun 2 Verträge am Hals !!!
Was kann ich tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit o2 gemacht ?
7 Antworten
Falls die abbuchen, fordere das vom 1. Vertrag sofort zurück. Schreib o2 sofort an, mailen, dass, wie telefonisch besprochen............... Schreib ruhig, dass es Frechheit und abzocken ist, dass sie sich nicht ans telef. Vereinbarte halten. Sende die Mail an die Hauptstelle und auch, falls vorhanden, an die Nebenstelle. Mach's publik.
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Droh in dem Schreiben mit Polizei. Droh mit publikmachen! Schreib felsenfest deine Meinung. Kannst auch noch schreiben, dass du Verbraucherzentrale anschreibst. (Es geht nicht drum, dass Polizei und Verbraucherzentrale helfen können, sondern darum, dass die o2 zu dem Gesagten steht, weil sie Angst bekommen, dass es bekannt wird, wie sie Geld nehmen.)
Gegen Raffinierte kannst du nur mit List gewinnen.
Dir wurde keine Vertragsverlängerung angeboten, sondern ein weiterer Neuvertrag. Dabei hat man "nur" vergessen, dir zu sagen, dass du nach Abschluß eines neuen Vertrages den alten Vertrag kündigen musst.
Ja natürlich kann man o2 verklagen nur das die Anwalts und Gerichtskosten womöglich am Ende höher sind als Vertragskosten. Frag am besten mal bei der Polizei und informier dich vlt. auch mal bei der Polizei.
Und wie ist es ausgegangen ?? Stehe vor ähnlichen Problemen.
Lg
Paragraph 263 des Strafgesetzbuches Absatz 1 besagt: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du kannst O2 verklagen, ich glaube aber nicht, dass das zu einem Ergebnis mit Vorteil für dich verläuft.
Viel Glück!