kann man ne aushilfe machen ohne das bei meinen Eltern Wohngeld abgezogen wird geht das?

4 Antworten

Wie gesagt, wenn du nicht mehr als gut 50 EUR monatlich verdienst, geht das. So hoch ist nämlich der Freibetrag für Kinder mit eigenem Einkommen. Sobald du mehr verdienst, erhöht sich das Gesamteinkommen und je höher das Gesamteinkommen umso geringer das Wohngeld.

vivien18 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 17:08

Achso oke Dankeschön das mit den 50 Euro glaube ich auch , weil ich bin vor 2 Jahren mit Zeitung austragen angefangen und bis zu 100 Euro durfte ich verdienen ohne das etwas abgezogen wird. Monatlich bekomme ich 130 Euro und es wird abgezogen -.-

Tja, was ich dazu gefunden habe, ist leider einmal mehr nicht so erfreulich und ein weiterer sozialpolitischer Schidlbürgerstreich. Da du bei deinen Eltern wohnst, wird auch dein Einkommen durchaus bei der Überprüfung der Wohngeldberechtigung hernagezogen. :-///

Ausgenommen davon bleibt immerhin das Kindergeld und ein Jahresverdienst deinerseits von 600 Euro. Der Verdienst kann sich dabei sicherlich um die Aufwendungen erhöhen, die zu seiner Erbringung notwendig sind. Aber deine hässliche Vermutung stimmt grundsätzlich schon. :-/

Um also auf der sicheren Seite zu sein, kannst du offiziell nur 600 Euro nach Abzug von Aufwendungen der Arbeitstätigkeit hinzuverdienen.

Schau selbst:

http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

vivien18 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 17:05

Das haben die Echt blöd gemacht mit dem Gesetz :( dann arbeitet man eigentlich umsonst ich will ja auch nicht das bei meinen Eltern etwas abgezogen wird schließlich müssen die sich ja auch um uns sorgen und alles finanzieren :(

Atzea  10.08.2013, 17:14
@vivien18

Ja, da hast du vollkommen Recht! "Leistung muss sich wieder lohnen!" - das ist in Deutschland erstmal nur Kampfrhetorik von Besserverdienenden, um die eigene Steuerhinterziehung noch mit Steuersenkungen zu "belohnen". Würde man die Erwerbseinkommen der Kinder von Hartz 4 Empfängern und eben auch Wohngeldbeziehern von Verrechnungsansprüchen freistellen, hätte man keinen Cent mehr in Sozialausgaben investiert, aber einen arbeitsstrebsamen, wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut geleistet...

Wenn du bei deinen Eltern wohnst, gehört dein Einkommen zum Familieneinkommen Das wird bei der Berechnung eines Wohngeldanspruch mit einbezogen. Schließlich lebst du ja auch zum Teil mit davon.

Wohngeld ist eine Sozialleistung und wenn man sich selbst erhalten kann, braucht man keine Sozialleistungen ... das mag im Einzelfall für den Betroffenen blöd sein .... iast aber so ... die Steuermittel müssen schließlich auch irgendwie aufgebracht werden ....