Klassenfahrt bei Wohngeld; Wo Hilfe beantragen?

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Auch außerhalb des regulären Leistungsbezuges können und müssen Klassenfahrt-Kosten beim Vorliegen der Voraussetzungen - individuelle Hilfebedürftigkeit, Klassenfahrt entspricht schulrechtlichen Bestimmungen - von der ARGE voll oder teilweise getragen werden, falls kein anderer Träger einspringt.
Die Antragstellung läuft nach § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB II. (Satz 3 beachten!)

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-23---22.02.2010.pdf

Wenn Ihr noch Leistungen von der ARGE bezieht (egal, wie gering), dann ist das bei der ARGE zu beantragen. Solltet Ihr keine laufenden ALG2- Leistungen mehr beziehen und Euren Bedarf selber decken können, aber geringes Einkommen haben, dann können die Kosten f.d.Fahrt auch beim Sozialamt beantragt werden (§ 31 SGB XII)..ebenfalls aber "nur" im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Mal googlen nach Kultusministerium des Bundeslandes / Schulrecht/ Schulwanderfahrten , Klassenfahrten, Wandererlass o.ä. Da sind u.a. auch die Maximalbeträge für In- und Auslandsfahrten angegeben.

Das ist ein wenig kompliziert... Vorweg: Wohngeld ist nur Geld für die Wohnung, was anderes gibts da nicht. Einzig möglich ist Geld von der ARGE. Und das geht so: Ihr habt mit dem Geld, das ihr von überall her bekommt mehr Geld, als ihr von der ARGE bekommen würdet. Deshalb gibts von denen EIGENTLICH nix mehr. Jetzt ist aber die Frage, WIEVIEL mehr Geld ihr denn habt. Dieser "übersteigende Betrag" ist mit 7 (für 7 Monate) zu multiplizieren. Das Ergebnis ist mit den Kosten der Klassenfahrt zu vergleichen. Wenn "euer" Geld weniger ist, dann gibts noch nen Zuschuß von der ARGE über den Differenzbetrag.

Wir hatten auch einmal so einen Fall in unserer Stufe, geh am besten erst zu deinem Lehrer und rede mit ihm , normalerweise müsste er das verstehen und dir das Helfen.

Bei uns haben die Lehrer dann sogar zusammengelegt, sodass die Selbstbeteiligung kleiner wurden.