Klassenfahrt bei Wohngeld; Wo Hilfe beantragen?
Hey Community. Ich habe folgendes Problem. Wir fahren im Juli mit unserem Lateinkurs nach Rom. Wir waren noch vor ein paar Monaten fast komplett von der Arge abhängig nachdem sich meine Eltern getrennt haben. Da meinte die SB zur Fahrt dass ich die recht hohe Anzahlung nicht bezahlen soll, sondern dass sie erst 6 wochen vor der Fahrt alles bezahlen würden. Da hat die Schule bei mir ein Auge zugedrückt und mir erlaubt, es später zu bezahlen. Jetzt allerdings kamen die verspäteten Untrehaltsnachzahlungen von meinem Vater und wir werden alles, was wir von der ARGE bekommen habe, zurückzahlen. Allerdings sind wir trotzdem hilfebedürftig und haben nun Wohngeld beantragt. Nun meinte die Frau von der Arge, dass ich wegen der Fahrt zur wohngeld-beamtin gehen soll, diese meinte allerdings dass sie sowas nicht bezahlen würden und meinte, ich soll mich an den Förderverein der Schule wenden. Das hab ich, aber die bezahlen die Fahrten von der Oberstufe nicht mehr. An wen kann ich mich jetzt wenden? Ich freue mich schon seit 5 Jahren auf diese fahrt und wär wirklich eine Enttäuschung für mich, wenn es nicht gehen würde. Bitte um euren Rat.
4 Antworten
Auch außerhalb des regulären Leistungsbezuges können und müssen Klassenfahrt-Kosten beim Vorliegen der Voraussetzungen - individuelle Hilfebedürftigkeit, Klassenfahrt entspricht schulrechtlichen Bestimmungen - von der ARGE voll oder teilweise getragen werden, falls kein anderer Träger einspringt.
Die Antragstellung läuft nach § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB II. (Satz 3 beachten!)
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-23---22.02.2010.pdf
Wenn Ihr noch Leistungen von der ARGE bezieht (egal, wie gering), dann ist das bei der ARGE zu beantragen. Solltet Ihr keine laufenden ALG2- Leistungen mehr beziehen und Euren Bedarf selber decken können, aber geringes Einkommen haben, dann können die Kosten f.d.Fahrt auch beim Sozialamt beantragt werden (§ 31 SGB XII)..ebenfalls aber "nur" im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Mal googlen nach Kultusministerium des Bundeslandes / Schulrecht/ Schulwanderfahrten , Klassenfahrten, Wandererlass o.ä. Da sind u.a. auch die Maximalbeträge für In- und Auslandsfahrten angegeben.
Das ist ein wenig kompliziert... Vorweg: Wohngeld ist nur Geld für die Wohnung, was anderes gibts da nicht. Einzig möglich ist Geld von der ARGE. Und das geht so: Ihr habt mit dem Geld, das ihr von überall her bekommt mehr Geld, als ihr von der ARGE bekommen würdet. Deshalb gibts von denen EIGENTLICH nix mehr. Jetzt ist aber die Frage, WIEVIEL mehr Geld ihr denn habt. Dieser "übersteigende Betrag" ist mit 7 (für 7 Monate) zu multiplizieren. Das Ergebnis ist mit den Kosten der Klassenfahrt zu vergleichen. Wenn "euer" Geld weniger ist, dann gibts noch nen Zuschuß von der ARGE über den Differenzbetrag.
Wir hatten auch einmal so einen Fall in unserer Stufe, geh am besten erst zu deinem Lehrer und rede mit ihm , normalerweise müsste er das verstehen und dir das Helfen.
Bei uns haben die Lehrer dann sogar zusammengelegt, sodass die Selbstbeteiligung kleiner wurden.