Kann man mit dem 18. Lebensjahr einen Vormund bekommen, wenn man ihn nicht will?

6 Antworten

Als Volljähriger kann man lediglich - soweit ein Gericht dies als nowendig erachtet, oder der Betroffene dies beantragt - einen Betreuer für verschiedene Lebensbereiche bekommen.

Vormundschaft gibt es ab 18 nicht mehr. Ein gesetzlich bestellter Betreuer kann aber mit den richtigen Aufgabengebieten kann aber ordentlich Chaos anrichten.

sky1783 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 16:28

Chaos?

SchatziMausi22  15.10.2018, 16:48
@sky1783

Na ja, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungs recht. Sorge um die Gesundheit, das sind nur einige. Man kann dich von Arzt zu Arzt schicken, bestimmen wo du hin ziehst und wo nicht, das Geld wird vom Betreuer überwacht. Ich wünsche es keinem, habe aber in der Nachbarschaft so eine Person und glücklich ist sie nicht.

Im 18. Lebensjahr schon.

Nach dem 18. Lebensjahr (also ab dem 18. Geburtstag) gibt es keinen Vormund mehr.

Dann kann ein Gericht eine Betreuung anordnen, wenn nötig. Dagegen kann man nichts machen. Man kann lediglich evtl etwas gegen einen bestimmten Betreuer machen, aber dann wird der gegen einen anderen ausgewechselt

sky1783 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 16:44

sonst lässt sich da nix machen?

KirstenSe  15.10.2018, 18:40
@sky1783

Nope

Da das auch oft bei Menschen mit psychischen Erkrankungen eingesetzt wird, deren selbstreflektion nicht ganz so prickelnd ist

Man kann natürlich dem Richter via Gutachten nachweisen, dass man Entscheidungsfähig ist

Es kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Betreuer eingesetzt werden. Ist dieser Beschluss gerichtlich angeordnet, kann man nichts dagegen tun.

sky1783 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 16:27

und dann?

piadina  15.10.2018, 16:32
@sky1783

Ich weiß nur, dass z. B. bei geistiger Behinderung oder auch Demenz (betrifft aber eher alte Menschen) ein Betreuer eingesetzt werden kann. Ebenso bei schweren psychischen Erkrankungen. Es kommt also immer auf den Einzelfall an, der dann auch sorgfältig überprüft wird.

Einen Vormund für Volljährige gibt es nicht, lediglich einen Betreuer. Gegen den freien Willen des Betroffenen kann eine Betreuung nicht angeordnet werden.