Kann man seinen Vormund wechseln?
Minderjährig Vormund vom Amt.
4 Antworten
Du könntest es beantragen.
Das Gericht ordnet eine Vormundschaft von Amts wegen an...
Antrag auf Wechsel des Vormunds
Entspricht dies dem Wohl des Kindes, so hat das Familiengericht den bisher bestellten Vormund zu entlassen und einen neuen Vormund zu bestellen. Hierzu ist das Familiengericht von Amts wegen verpflichtet.
Die Bestellung eines anderen Vormunds kann auch jederzeit vom Jugendamt, vom Kind, von den Eltern oder etwa von nahen Angehörigen beim Familiengericht beantragt oder angeregt werden.
In jedem Fall prüft das Gericht, ob die vorgeschlagene Person für das Mandat geeignet ist. Im Rahmen der Prüfung hat das Gericht das Jugendamt, das Kind und dessen Eltern sowie gegebenenfalls Verwandte und Verschwägerte des Kindes anzuhören.
https://www.plauen.de/de/amt24/verfahren/36455.php
So oder sehr ähnlich wird es in anderen Landkreisen auch sein.
Oh vielen Dank für die Hilfe!
Wenn Gründe zu Wechsel gegeben sind (etwaig schlechte Erfüllung der Aufgaben) dann kann ein Antrag gestellt werden.
Dann werden die Vorwürfe überprüft und dem netsprechend entschieden.
(1) Das Familiengericht hat den Einzelvormund auf seinen Antrag zu entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein wichtiger Grund ist insbesondere der Eintritt eines Umstands, der den Vormund nach § 1786 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 berechtigen würde, die Übernahme der Vormundschaft abzulehnen.
(2) Das Familiengericht hat das Jugendamt oder den Verein als Vormund auf seinen Antrag zu entlassen, wenn eine andere als Vormund geeignete Person vorhanden ist und das Wohl des Mündels dieser Maßnahme nicht entgegensteht. Ein Verein ist auf seinen Antrag ferner zu entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1889.html
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerbestellung
ja, du musst aber schon einen guten Grund haben.
Nur weil er nicht das macht, was du gerne möchtest, reicht da nicht.