Kann man innerhalb des Lohnsteuerberatungsverbundes den bislang zuständigen Berater wechseln?

2 Antworten

Gebunden bist du nur in Sachen Mitgliedschaft/Mitgliedsbeitrag. Das bedeutet aber nicht, dass du nicht zum Steuerberater gehen darfst. Kündige, zahl deinen letzten Jahresbeitrag und geh trotzdem woanders hin.

mia68 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 19:27

"Nur" ist gut! O.o Für die jüngsten Erklärungen (gesammelt eingereicht von 2014-2017) wurde ein Mitglieds- und Jahresbeitrag von 336 Euro anberaumt. Dafür vom Finanzamt erstattet und heute auf meinen Konto: sage und schreibe 103 Euro (von vorab angekündigten rund 800 Euro). Und für 2019 wurden gleich mal hübsch weitere 336 Euro Beitrag veranschlagt; die können (wie ich hoffe!) theoretisch erst dann gekürzt werden, wenn wiederum alle Unterlagen aus 2018 vorliegen... Und zu alledem soll ich noch obendrauf und doppelt ´nen weiteren "Steuerfachmann" ausbezahlen!? Kann ich nicht, tut mir leid.     

Weshalb kündigst du dann nicht deine Mitgliedschaft in dem Lohnsteuerberatungsverbund und nimmst dir einen Steuerberater?

Solche Klagen  habe ich schon öfters gehört.

Eine Beschwerde an den Vorstandsvorsitzenden würde vielleicht auch helfen:

https://www.steuerverbund.de/impressum/

mia68 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 19:15

Wie ich bereits sagte: Noch (!) bin ich vertraglich gebunden! Gekündigt ist selbstverständlich bereits; aber der eigentliche Austritt ist in diesem Jahr noch nicht möglich... Bin im Oktober 2018 dort erst Mitglied geworden. Und über eine offizielle Beschwerde hab ich selbstverständlich auch schon nachgedacht. Mir ist diese ganze Angelegenheit nur unterdessen schon sowas von lästig und über!! Seit ich bei denen bin: NUR Ärger! Aber auch komplett und von vorne bis hinten.... :-(

Unterfranke61  19.02.2019, 19:24
@mia68

Und weshalb scheust du dich, eine Beschwerde weg zu schicken.

Bedeutet natürlich auch, dass du die fehlerhafte Bearbeitung schon nachweisen musst.

mia68 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 19:35
@Unterfranke61

Ich scheue mich überhaut nicht vor einer Beschwerde, rein gar nicht! Dabei ginge es mir in allererster Linie auch "nur" um ein absolut unsägliches Verhalten mir als Klienten gegenüber! Und zwar wiederholt. Das mit der fehlerhaften Berechnung ist ja lediglich eine Vermutung - und natürlich kann ich die nicht nachweisen, so ohne Weiteres. Aber sie stellt sich eben ein, wenn ich mir die Geschehnisse seit Oktober in der Summe so betrachte.