Kann man in zwei Wohnungen gemeldet sein (Zweitwohnsitz)?
Ich wohne bei meinem Freund in Berlin, bin aber bei meiner Mutter in Brandenburg gemeldet. Bis zu meiner Mutter fahre ich 1 ½ Stunden. Das Problem ist, dass wichtige Post an meine Mutter geschickt wird, weil man für viele Sachen seine Meldeadresse angeben muss. Ich möchte mich nicht ganz von zu Hause anmelden und wäre gerne an zwei Standorten gemeldet. Ist das möglich und was muss ich beachten?
8 Antworten
Ja das geht. Meine mama hat eine Eigentumswohnung was ihr Hauptsitz ist und ich habe die Wohnung von uns in Frankfurt übernommen da der Vermieter den Vertrag nicht umschreiben will ohne die Miete zu erhöhen lässt meine mama diese Wohnung als ihr Zweitwohnsitz. Aber soviel ich weis kann man auch einfach nur die post sich wo anders zuschicken lassen man muss es nur Überfall angeben dafür muss man nicht gemeldet sein.
Ein Freund von mir als er mit seinem Freud stress hat hat er 2 Monate bei mir gewohnt und seine ganze post kam dann zu mir. Nur wo man das angeben kann oder muss das kann ich dir leider nicht sagen =-( ich weiß nur das es auf jedenfalls geht
Ja, es ist möglich. Eventuell muss aber eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlt werden.
Nicht nur möglich, sondern Du bist sogar verpflichtet dazu.
Du musst Dich in der Gemeinde oder Stadt anmelden, in der Du den überwiegenden Teil Deines Lebens verbringst, bzw. wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Lt. Meldegesetz bist Du also verpflichtet, Dich in Berlin anzumelden.
Du kannst aber wählen, welches Dein Zweitwohnsitz ist. Falls in Berlin, dafür Zweitwohnsitzsteuer anfällt, dann mach es lieber umgekehrt, denn auf dem Land bzw. in kleineren Städten wird das meist nicht verlangt.
Der Mietvertrag hat damit überhaupt nichts zu tun. U. a. aus diesem Grund wurde der Begriff "Wohnungsgeber"-Becheinigung eingeführt. Der, der dir Wohnung gibt, muss Dir diese ausfüllen und unterschreiben. Das kann ein Vermieter sein oder derjenige, bei dem man einzieht.
Ist möglich, bringt aber nur Scherereien (zB Zweitwohnsitzsteuer). Du kannst doch Post empfangen wo du willst, kleb deinen Namen an den briefkasten und gib in Zukunft die Adresse an, hat ja nichts mit der tatsächlichen Meldeanschrift zu tun.
Grundsätzlich könntest Du die Wohnung als Zweitwohnsitz anmeldet, allerdings musst Du dann ggfs. eine Zweitwohnungssteuer entrichten.
Diese orientiert sich an der Jahresmiete und kann dann gern mal mehrere hundert EUR im Jahr betragen.
Da wäre ein Nachsendeauftrag deutlich günstiger.
Bin ich auch verpflichtet, wenn ich nicht im Mietvertrag stehe?