Kann man in Jura wirklich bis zur zwischenprüfung chillen?
Mein Vater behauptet immer, Jura wär grad früher ein Studium für einfallslose gewesen, weil man da erst zur Zwischenprüfung was abliefern muss.
Stimmt das heute noch bzw. ist die Zwischenprüfung wichtiger als das was man vorher machen muss?
5 Antworten
Naja, das ist etwas kurzsichtig gedacht. Mit Zwischenprüfung ist wahrscheinlich das erste Staatsexamen gemeint, das den universitären Teil der Ausbildung abschließt. Die staatliche Prüfung am Ende des Hauptstudiums zählt tatsächlich 70%, aber wer das bestehen will, kann sicher nicht 9 Semester lang chillen. Das ist der reinste Prüfungsmarathon. Jura-Studenten lernen nicht umsonst ein ganzes Jahr lang im sogenannten Repetitorium auf diese Prüfung.
Danach kommt noch das Referendariat und das 2. Staatsexamen. Und auch vorher gibt es wie in den meisten Studiengängen Hausarbeiten zu schreiben, Prüfungen zu bestehen und Scheine zu machen ohne die man gar nicht erst zum ersten Staatsexamen antreten darf.
Ich glaube, du hast mich missverstanden. Das Staatsexamen ist natürlich die staatliche Prüfung, aber im ersten Staatsexamen wird doch quasi geprüft, ob im Studium alles erforderliche gelernt wurde. Dementsprechent schließt es den Ausbildungsteil an der Uni ab, der ist danach vorbei. Oder nicht?
Man kann doch nicht zum ersten Staatsexamen zugelassen werden, wenn man noch nicht alle Prüfungsleistungen an der Uni erbracht hat, oder? Ich selbst habe mit Jura nichts am Hut, aber bei "meinen" Juristen klang das immer so.
Es ist deshalb irreführend, weil es tatsächlich einen eigenen universitären Abschluss gibt, der erst zusammen mit dem Staatsexamen das Jurastudium komplett macht. Er ist es auch, der die anderen 30 Prozent ausmacht - das sind nicht die ganzen vergangenen Klausuren und Hausarbeiten, sondern nur ganz bestimmte (eine bestimmte Klausur und eine bestimmte Hausarbeit).
Der universitäre Teil ist derart "selbständig", dass es viele gibt, die zunächst das Staatsexamen schreiben und erst danach die "Abschlussklausur", mit welcher der universitäre Teil abgeschlossen wird. Es ist aber genauso möglich, erst diese Abschlussklausur zu schreiben und danach das Staatsexamen.
Jaja, das erste weiß ich.
Dein zweiter Abschnitt ist mir jedoch völlig neu. Das hat in meinem Bekanntenkreis niemand so gemacht oder auch nur als Möglichkeit erwähnt. Naja, wieder was gelernt :)
Waren vllt bisschen entspanntere Kollegen^^ In Frage kommt das zB, wenn man besonders früh das Examen schreiben möchte, um den "Freischuss" zu bekommen; einen Versuch, der nicht zählt, wenn man nicht besteht. Geht eben nur, wenn man das sehr "früh" (ja, ist relativ^^) macht (und darum den universitären Teil noch nicht fertig hat, auch weil man sich noch mehr/früher auf das Examen konzentriert). Ansonsten ist es wohl eher üblich, erst den universitären Teil abzuschließen und danach das Examen.
Man kann sich auch von den "Abschlüssen im Einzelnen" nichts kaufen; also wer die Uni abgeschlossen hat, aber das Examen noch nicht, hat nicht viel gewonnen, außer vllt einen freieren Kopf.
Die Zwischenprüfung ist keine Prüfung im eigentlichen Sinne. Man „besteht“ sie automatisch wenn man eine bestimmte Anzahl an Klausuren bzw. Scheinen besteht.
Die Aussage, dass man in Jura bis zur Zwischenprüfung nur chillen muss, macht daher keinen Sinn. Außerdem ist die Aussage wohl auch falsch. Das Jura Studium ist an vielen Unis gerade in den ersten Semestern sehr anspruchsvoll.
Die Zwischenprüfung besteht aus dem gesamten Stoff, den man bis dahin hat. Kann man den nicht, besteht man nicht. Also wäre es schon nicht schlecht, wenn man den Stoff der ersten Semester kann
Was verstehst du unter "früher"?
Eine alte Klassenkameradin hat vor 30 Jahren Jura studiert. Sie hat auch gemeint, sie muss sich nicht anstrengen und ist dann relativ gnadenlos an Ö-Recht gescheitert.
Also nein. Man musste auch früher schon was tun. Und heute erst recht.
Stimmt nicht.
Es wird in der Tat so sein, dass der Vater mit "Zwischenprüfung", wenn er den Begriff wirklich so verwendet hat, den wie auch immer gearteten Abschluss des Studiums meint. Also im Grunde wie du es sagst.
Heute dagegen stellt die Zwischenprüfung auch wirklich eine Zwischenprüfung (und keinen Abschluss) dar. Das Staatsexamen stellt auch nicht den Abschluss des universitären Teils der Ausbildung dar, sondern, wie der Name eigentlich auch nahelegt, den staatlichen Teil^^
Es stimmt ebenfalls, dass es darauf hinausläuft, dass mehr oder weniger erst die Schlussleistungen "zählen", man jedoch trotzdem vorher viele Dinge bestehen muss, um überhaupt zugelassen zu werden.