Kann man einen Untersuchungsberechtigungsschein nachreichen?

4 Antworten

Ärzte haben diesen Vordruck für die Erst- und Folge-Jugendschutzuntersuchung nicht. Du bekommst ihn bspw. im Sekretariat deiner (Berufs-)Schule oder im Rathaus und musst es zur Untersuchung mitbringen. Natürlich könntest du mit dem Arzt vereinbaren, dass du den Vordruck nachreichst, was für den Arzt aber ziemlich umständlich ist, da er die Untersuchungsergebnisse normalerweise simultan auf dem Vordruck dokumentiert. Darüber entscheidet aber alleine der Arzt, ich persönlich führe diese Untersuchungen nur durch, wenn mir das Untersuchungsformular beim Termin vorliegt - sonst müsste ich alles 2 x dokumentieren, wozu ich für das Mini-Honorar von 23,32 € für diese Untersuchung absolut nicht bereit bin.

Dypsi 
Beitragsersteller
 02.01.2013, 20:03

Danke, das hilft mir schon mal weiter ;)

Danke für eure Antworten!

Ich wollte nur mal berichten wie es ausgegangen ist, denn wie ich heute feststellen musste wissen scheinbar nicht mal die Behörden richtig bescheid über diese Untersuchung. Und die Arzthelferin bei dem Arzt, wo ich meinen Termin hatte auch nicht.

Die Ärztin bei der ich den Termin hatte, war nicht berechtig so eine Untersuchung durchzuführen, das hätte die Arzthelferin doch eigentlich wissen müssen?!

Das hat mich schon einmal ziemlich aufgeregt, da in dem Haus mehrere Ärzte waren, bin ich zu dem nächsten und hab nachgefragt ob das dort möglich ist. Die Arzthelferin sagte mir, wie Djoser schrieb das ich den Untersuchungsbogen bersorgen müsste. Ich hab sie noch gefragt ob man den im Rathaus bekommen könnte, und sie meinte schon. Also hab ich gewartet bis das Rathaus aufmacht, doch dort an der Info sagten sie mir, das sie von dieser Untersuchung noch nie was gehört hätten, und das ich lieber beim Gesundheitsamt fragen solle, die wüssten bestimmt bescheid.

Nächster Halt war also das Gesundheitsamt, dort wurde mir dann gesagt das ich so einen Untersuchungsbogen nicht bekommen könnte da ich in einem anderen Bundesland zur Schule gegangen bin, und nicht klar wäre, wer die Untersuchung bezahlt.

Jetzt wird die Untersuchung direkt beim Gesundheitsamt gemacht. Ein ganzer Tag voll rennerei, wegen 3 Tagen.

Ich hasse die deutsche Bürokratie!

Djoser hat das ja schon gut beantwortet, aber wieso fallen Dir diese Fragen und Terminvereinbarungen erst ein, wenn Dein erster Arbeitstag ist ? Deine Chefin musste Dich wieder nach Hause schicken - schon bissel peinlich !

Dypsi 
Beitragsersteller
 03.01.2013, 15:13

Das war alles etwas komplizierter. Ich wusste an dem Tag nicht das man eine Folgeuntersuchung machen muss, und ich dachte auch nicht das das so eng gesehen wird weil ich wie gesagt in 2 Tagen 18 bin. Meine Chefin wusste darüber im Übrigen auch nicht selbst bescheid, ich habe sie danach gefragt weil Ich von der Firma Post bekommen hatte, und dann hat sich heraus gestellt das ich deswegen nicht eingesetzt werden kann.

Wenn du schon vor 14Monate diese Untersuchung hattest, musst du doch auch Unterlagen haben. Man bekommt die Jugendarbeitsschutzuntersuchung nur einmal bezahlt oder was war das für eine Untersuchung?

Dypsi 
Beitragsersteller
 02.01.2013, 20:02

Nach 14 Monaten muss man eine Folgeuntersuchung machen, wenn man dann noch nicht volljährig ist. So wurde mir das jedenfalls erklärt.