Kann man einen im Fitnessstudio geschlossenen Vertrag widerrufen wenn noch kein Probetraining stattgefunden hat?
Hallo!
Meine Schwester hat einen 2-Jahres Vertrag im Fitnessstudio unterschrieben und hat direkt am nächsten Tag widerrufen, da sie von der Trainerin auch ziemlich unter Druck gesetzt wurde den Vertrag noch an Ort und Stelle zu unterschreiben, da es in diesem Fall erheblich günstiger werden würde als wenn man mit dem Unterschreiben noch warten würde. Sie hat aber noch keinerlei Leistungen bezogen, geschweige denn an einem Probetraining teilgenommen. Natürlich sollte man am besten nicht s sofort unterschreiben. Sie ärgert sich auch schon total aber wie gesagt, sie hat ja sofort am nächsten Tag schriftlich widerrufen. Es kam aber nichtmal eine Bestätigung des Widerrufs zurück sondern stattdessen wurde sie aufgefordert eine Mahngebühr zu zahlen, da sie ihre Bankverbindung noch nicht rausgegeben hat. Lohnt es sich damit zum Anwalt zu gehen und sich darauf zu berufen dass man noch an keinem Probetraining teilgenommen hat oder ist dies eher aussichtslos?
Vielen Dank im Voraus:)
4 Antworten
Das muß im Vertrag stehen. Aber in der Regel schon
Was für ein Quatsch. In der Regel eher nicht.
Wie alt ist Deine Schwester? Schon geschäftsfähig?
Günter
Für Verträge gibt es kein Widerrufsrecht, es sei denn es handelt sich um Internetverträge oder Haustürgeschäfte! Dies trifft bei einem Fitnessstudio beides nicht zu. Ein Probetraining macht man ohne dass man einen Vertrag unterzeichnet, sonst wärs ja kein Probetraining!
Ohne nähere Kenntnis der Umstände, insbesondere über das Zustandekommen des Vertragsabschlusses, kann man nicht absolut ausschließen, dass nicht doch eventuell die Vorschrifte über ein Haustürgeschäft greifen.
Geh zum Anwalt. Das lohnt sich und ist notwendig, weil es da schon ins Detail geht...
Die schon, aber noch nicht die Falllage... :-) Ein Restfunken Hoffnung bleibt, ob hier nicht doch ein Haustürgeschäft vorliegt...
dann verliert er nur noch mehr Geld! Die Rechtslage ist eindeutig