Kann man eine zurückgezogene Strafanzeige wieder aufnehmen?
Ein ehemaliger Freund hatte vor kurzem eventuell meine Unterschrift gefälscht .. lange rede kurzer Sinn wir haben uns geeinigt. Es ging um einen Handyvertrag den er ohne meine Erlaubnis abgeschlossen hatte. Er wollte die Rechnung so früh wie möglich abbezahlen. Ich habe letzte Woche bei der Polizei um einen Rückzug der Anzeige gebeten. Ich weiß eigentlich ist sowas gar nicht möglich. Vorallem bei einer Urkundenfälschung. Meine Frage.. nehmen wir mal an die Anzeige wird zurückgezogen und es kommt vor dass wir uns nicht mehr verstehen in der Zukunft. Er zahlt letztendlich nicht mehr die Rechnung. Oder mißbraucht vielleicht auch irgendwann nochmal meine Daten die ich ihm dummerweise damals übergeben habe.. kann man dann die Anzeige wieder aufnehmen ?
2 Antworten
Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt. Darüber hinaus hat er noch einen Betrug, der ebenfalls ein Offizialdelikt ist, begangen, bei dem nicht du das Opfer bist, sondern der Provider, über eine derartige Anzeige hast du also gar keine Herrschaft.
Generell hast du hier keine Entscheidungsgewalt mehr, die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, wie sie fortfahren will. Stellt sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein, kann es nicht mehr eröffnet werden, es sei denn, es würden massive neue Umstände bekannt.
Begeht die Person einen erneuten Missbrauch deiner Daten, liegt hingegen eine neue Straftat vor, die neu angezeigt werden kann.
Ja klar, du kannst ihn natürlich für die gleiche Tat erneut anzeigen, es gab ja noch kein Verfahren welches eingestellt wurde oder bei welchem er verurteilt/freigesprochen wurde!
Korrekt, man kann bei der Staatsanwaltschaft zwar angeben, dass man kein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung hat, ob die Staatsanwaltschaft jedoch weiter ermittelt, liegt bei ihr!
Anzeige sowieso nicht, nie. Wenn, dann der Strafantrag und der nur - völlig richtig - bei reinen Antragsdelikten OHNE öffentliches Interesse.
Da es ein Offizialdelikt ist, kann sie die Anzeige gar nicht zurücknehmen, daher ist eine erneute Anzeige auch nicht notwendig, die Sache gelangt vom Amtes wegen zur Staatsanwaltschaft.