Kann man ein Pseudonym verwenden, welches bereits als Markenname in Gebrauch ist?
Ich möchte einen Künstlernamen / Pseudonym für meine Photographie verwenden. Der betreffende Künstlername existiert exakt so, wie ich ihn verwenden möchte, als Markenname für ein Pharmazeutisches Erzeugnis einer US-Amerikanischen Firma und ist auch darunter eingetragen. Meiner Meinung nach, besteht keine Verwechslungsgefahr und eine Gewinnmaximierung lässt sich damit als "Künstler" wohl kaum erwirtschaften. Also abgesehen davon, dass ich nicht im geringsten nachvollziehen kann, warum die betreffende Firma ihr Produkt so genannt hat: Ist es mir nach Patentrecht damit verboten diesen Namen als Pseudonym zu verwenden (oder als Domain-Namen; die .de/.com-Adressen sind nicht vergeben)? Ich blick' da leider nicht ganz durch. Ich möchte ja letztendlich kein Produkt per se vermarkten, sondern mich selbst.
7 Antworten
Ich erinner mich da an die "Band ohne Namen" die früher Allianz hieß. Und denen wurde das auch weggenommen...
obwohl eine Verwechslungsgefahr nicht bestand..
Der Bandname lautete zuvor „Die Allianz“. Dagegen klagte jedoch die gleichnamige Versicherungsgesellschaft Allianz und bekam Recht. Dadurch verlor die Band ihren Namen. Der Musiksender VIVA war unterdessen dazu übergegangen, bei Musikvideos der Gruppe nur noch „Band ohne Namen“ zu schreiben. Diese Bezeichnung gefiel den Fans und der Gruppe so gut, dass sie sich bald auch offiziell „Band ohne Namen“ nannten.
als Markenname für ein Pharmazeutisches Erzeugnis einer US-Amerikanischen Firma und ist auch darunter eingetragen.
darum gehts. Wenn der Name so geschützt ist, dann können sie ggf. klagen. Und du hast ja schon nachgeschaut. Die haben sich das eintragen lassen, es wurde genehmigt, also ist es fest.
wichtig wäre aber zu wissen, ob das nur in den USA geschützt ist oder auch hier (das kann man sich je nachdem eintragen lassen)
Da kann man sich ja nie sicher sein. z.B. hat Apple ein kleines Café in Bonn namens "Apfelkind" verklagt weil sie ein Logo mit einem Apfel hatten, das dem Apple Logo im Entferntesten ähnlich sieht (nur wenn man voll ist ^^)
Ich würde sowas mit Vorsicht geniessen, am Ende kommt eine Abmahnung von irgendeinem Anwalt: 1000€ Denn wenn schon eine Firma es schafft, den Apfel, was ja ein gebräuchliches Wort ist, für sich zu beanspruchen, dann klappt das bei anderen Sachen auch. Gerade wenn man z.B. für Geld solche Fotoshootings anbieten will.
Ich wollte meine Kinder NSA und Google nennen, geht das?
Aber "Allianz" ist doch ein ganz normaler Begriff. Wue könn die sich das eintragen lassen? Wenn das geht lass ich mir "ist" eintragen >:D
Wenn das geht lass ich mir "ist" eintragen >:D
Na Facebook hat sich "Like" eintragen lassen. Deswegen musste youtube irgendwann auf "+1" umsteigen. Bevor facebook da war, war es anders. Nur youtube hat sich das halt nicht eintragen lassen.
"vz" wurde ja auch angemeldet (von studivz) wobei vz eigentlich auch nur Verzeichnis bedeutet.
Ich würd den Namen einfach benutzen und sagen, dass du nicht wusstest, dass der Name auch woanders benutzt wird. Stell dich aber drauf ein, dass die Firma dich evtl. irgendwann auffordert, den Namen zu ändern.
Ich erinnere mich z.B. an einen Fall, in dem Apple einen deutschen Obstladen verklagt hat, weil dieser (schon seit Jahrzehnten) einen angebissenen Apfel als Logo verwendet hat. Die Amerikaner sind manchmal ziemlich kleinkariert, was Markenrechte angeht.
Sicher dir die Domains und mach was drauf, was absolut nichts mit denen zu tun hat. Dann wird es schwer für die, dir das einfach wegzuklagen. (Inhaberwechsel gegen Bares sind eine andere Sache).
Hab mir den Fall grad nochmal angeschaut, es ging nichtmal um einen angebissenen Apfel, sondern um einen Apfel mit einem Kopf drin. Guck hier: http://www.basicthinking.de/blog/2011/10/21/bonner-cafe-apfelkind-in-aufruhr-apple-legt-widerspruch-gegen-ein-logo-ein/
Raab hat seine Namen auch eintragen lassen . Selbst auf GF steht er auf der Black List und ich würde dir davon abraten einen solchen zu benutzen.
Je nach Laune kannst dafür belangt werden
Leider wieder einmel eine Menge Halbwissen und viele schlichtweg falsche Antworten zum Thema.
- Deine Frage hat gar nix mit Patentrecht zu tun, sondern mit Markenrecht.
- Marken schützen Produkte und Dienstleistungen nur im Zusammenhang mit bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen. Diese sind im Markenregister vermerkt. Wir derselbe Name im Zusammenhang mit unterschiedlichen Waren oder Dienstleistungen verwendet, kann der Markeninhaber nix gegen diese Benutzung tun. Ein Dritter kann in einem solchen Fall sogar dieselbe Marke für die unterschiedlichen Waren oder Dienstleistungen eintragen lassen.
- Marken sind nationale Rechte. Sofern der Markeninhaber keine Marke mit Schutzwirkung für Deutschland hinterlegt hat, musst Du Dir sowieso keine Sorgen machen. Guck doch kurz im Register des DPMA nach: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Wenn der Markenname weltweit geschützt ist, würde ich davon abraten diesen zu verwenden. Es könnten erhebliche Kostenansprüche gegen dich die Folge sein, so diese Firma entdeckt, dass du deren geschützten Namen verwendest. Das solltest du zuvor abchecken. In unserem Wohnort gibt es ein Hotel, welches einen geschützten Namen für seine Bistroeinrichtung verwendete. Er nannte das Bistro "Oscar". Dieser Name ist geschützt. Die Firma, welche die Rechte auf diesen Namen hat, klagte gegen den Hotelbesitzer. Er verlor und musste seinem Bistro einen anderen Namen geben. Dies nur mal als Beispiel.
Naja, ich möchte ja nicht den Namen der Firma benutzen, sondern ihre Betriebliche Altersvorsorge. ;) (obwohl ich natürlich nichts von denen benutzen will, sondern das was auf meinem Mist gewachsen ist)