Urheberrechte: Wie kann ich Songs und Patente preisgünstig schützen?

4 Antworten

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Du wirfst 2 völlig unterschiedliche Sachen durcheinander.

Patent = technisches Schutzrecht für Erfindungen

Urheberrecht = Schutz des geistigen Eigentums. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit dem Werk, also z.B. dem Musikstück. Dir geht es ja darum, im Streitfall beweisen zu können, dass Du ein bestimmtes Musikstück als erster komponiert hast. Du könntest entweder die Noten (oder eine CD) bei einem Notar hinterlegen (aufwendig & teuer), oder aber das sogenannte "Poor Man's Copyright" nutzen: Das Werk (z.B. Notenblatt) in einen Umschlag stecken, diesen gut verschließen und per Einschreiben an Dich selbst schicken. Nach Erhalt NICHT öffnen, sondern gut aufbewahren. Somit hast Du den Beweis, dass dieses Stück zum Zeitpunkt des Erhalts bereits existierte.

Es gibt nur eine Wasserdichten Schutz vor Diebstahl bei Urheberrechten, der auch noch recht kostengünstig ist.

Und das ist zum Notar gehen und sich eine CD mit den Tracks + Noten und Text in einem Umschlag versiegeln lassen. Solange dieses Siegel nicht gebrochen wird, kann es als Beweis vor Gericht verwendet werden und die Streitfrage wäre schnell erledigt.

Mittlerweile versiegeln Notare auch bereits digital, was noch weitaus günstiger ist.

Allerdings muss man erst mal einen Notar finden der das macht, denn für die lohnt sich oft der Aufwand nicht, da sie nicht so viel daran verdienen.

Ich selbst habe bei 5 Notaren nachgefragt, und nur einer macht es. Also nicht gleich nach den ersten Absagen aufgeben.

Zum Schluss möchte ich noch einen ganz schlimmer Irrglauben aus dem Weg räumen.

Es ist KEINE Alternative sich die Sachen per Einschreiben selber zuzuschicken als Nachweis. Damit kommt man vor Gericht nicht weit. Der gegnerische Anwalt wird sagen, Du hättest den Umschlag mit wieder lösbaren Klebestreifen verschickt, den Inhalt im Nachhein wieder in den Umschlag gesteckt und erst dann wirklich verklebt. Da die Möglichkeit tatsächlich besteht und Du das Gegenteil nicht nachweisen könntest, steht Aussage gegen Aussage. Die Verhandlung kann nun ewig dauern und richtig teuer werden. Also vergesst die Version mit dem Einschreiben, gibt ein paar Euro mehr aus und geht zum Notar. Das ist Wasserdicht und auch bezahlbar. Ich habe für 6 Songs 130 Euro bezahlt. Der Notar berechnet hauptsächlich pro Versiegelung und weniger pro Song. Es lohnt sich also die Versiegelung Albumweise zu machen, statt für einzelne Tracks.

 

So lange etwas weder durch ein Patent, Marken- oder Geschmacksmuster geschützt ist (durch kostenpflichtige Anmeldung), solange kann sich so gut wie jeder daran schadlos halten und Asche damit machen - wer zuerst kommt, der malt zu erst!


Vergleiche: Patentstreitigkeiten Tesla vs Marconi - erst ein Gericht entschied, dass Tesla das Radio erfunden hatte und nicht Marconi


Ein Videobeweis nützt überhaupt nichts! Die GEMA sichert auch nur die Ansprüche auf Tangtiemen und sonst nichts, die GEMA sichert KEINE Urheberrechte!

solascriptura 
Beitragsersteller
 19.12.2010, 19:17

Was ist denn der Unterschied? Eine Urheberschaft ist wohl vorausgesetzt für Tantiemen. Was geschieht dann mit dem Plagiator, wenn er mit meinem Song Kohle verdient? Darf er weiter verdienen und ich gehe leer aus? Oder geht dann der Song und die Tantiemen bei der GEMA automatisch auf meinem Namen, wenn der Beweis erbracht ist, und ich bekomme einen Teil des Geldes zurück?

germanils  21.12.2010, 11:30
@solascriptura

Das wird im Einzelfall vom Gericht entschieden...

zu patenten: das ist was ganz anderes und hat mit den urheberrechten bei künstlern nichts zu tun.

patente müssen beim patentamt erlangt werden.

künstler erhalten automatisch urheberrechte auf ihre schöpfungen. und das deutlich länger als die laufzeiten von patenten dauern.

annokrat

solascriptura 
Beitragsersteller
 19.12.2010, 18:35

Das heißt, wenn ich ein Video von einer Erfindung präsentiere die nicht geschützt ist, kann sie jeder nachmachen und ich kann nichts dagegen unternehmen?