Kann man die Vaterschaft auch nach einem Schwangerschaftsabbruch nachweisen?
Kann man die Vaterschaft auch nach einem Schwangerschaftsabbruch nachweisen?Oder ist das dann nicht mehr möglich?
8 Antworten
Das ist absolut unmöglich:
Gemäß § 1592 BGB gilt:
Vater eines Kindes ist der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Es muß also ein Kind existieren, damit es eine Vaterschaft geben kann. Kein Kind - kein Vater, eigentlich ganz einfach.
Braucht man nicht dafür die DNA des Kindes? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ärzte etc. das noch "Material" herausgeben...
Außerdem - wem nützt es?
Wenn man deine anderen Fragen liest, dann möchtest du wohl wissen, ob die "Vaterschaft" deines eigenen Vaters bei deinem Schwangerschaftsabbruch, der mehrere Jahre zurückliegt, noch nachgewiesen werden kann. Darauf ist die Antwort natürlich klar : nein.
Ich hoffe, dass der Missbrauch anderswie bewiesen werden kann. Und ich hoffe, dass du psychologische Unterstützung hast. Sonst wende dich an Pro Familia.
DH!!!
Das wäre dann nicht mehr nötig.
Schwangerschaftsabbruch ist nie die adäquate Antwort auf die Notlage einer Schwangeren, weil Abtreibung kein einziges Problem löst, sondern nur neue schafft. Was abgetrieben werden muss, sind stattdessen Probleme, nicht Babys.
Zum einen was soll es bringen? Zum anderen geht das erst Monate nach der Geburt, also ein absolut definitives Nein
Es geht nicht erst Monate nach der Geburt - es geht in dem Moment, wo man Zellmaterial und DNA von dem Kind bekommen kann. Bei einem gesunden Kind ist das Risiko einfach zu groß, die Zellen während der Schwangerschaft zu entnehmen - daher verschiebt man solche Belastungen auf einen gewissen Zeitpunkt nach der Geburt, wenn das Kind soweit "stabil" ist, daß es auch solche Tests rein körperlich verkraftet.
Bei einer Abtreibung ist das Kind ja eh schon tot, also besteht auch kein Risiko mehr. Dann kann man natürlich problemlos Zellmaterial entnehmen und testen.