Kann man die Schulpflicht durch Ummelden des Wohnsitzes umgehen?
Und muss ich den neuen Wohnsitz als ersten oder zweiten angeben?
7 Antworten
Die Schulpflicht begleitet die bis zum 18. Lebensjahr wie ein treuer freund. Egal wohin du ziehst.Dort wo du hauptsächlich wohnst musst du auch gemeldet sein.Aber bei Mama und papa zu wohnen und woanders gemeldet zu sein, damit kannst du ganz böse auf die Nase fallen.
Ich bin bald 18. Und bist Du Dir sicher bezüglich des Wohnsitzes? Ich hatte mehrfach gelesen, dass man den sich frei aussuchen kann ohne mindest Aufhaltezeiten. Sodass ich weiter in Niedersachsen leben könnte und dank meines zweiten oder ersten Wohnsitzes in einem anderem Bundesland die Schulpflicht umgehen kann.
Der Schulpflicht kannst Du Dich nicht entziehen, weil Du automatisch an Deinem Wohnort (ob nun 1. oder 2.) schulpflichtig bist und das Einwohnermeldeamt bei Ummeldungen auch das Schulamt etc. informiert
Es gibt soetwas wie "Datenaustausch" zwischen den Behörden ;-)
Wenn du schon fast 18 bist, dann steig einfach aus und spiele auf Zeit.
Wenn du wegziehst dann must du deiner alten Schule die neue Adresse mitteilen und wenn du umgezogen bist dann must du in der neuen Schule sagen wo du vorher Schule gegangen bist.
die Schulpflicht kann man in keiner Weise umgehen. Egal ob du einen Wohnsitz als ersten oder zweiten Wohnsitz angibst. Erster Wohnsitz ist der der in der Nähe deiner Schule liegt, bzw wo du meistens auffindbar bist.
Zum Beispiel, als ich studierte musste ich meinen ersten Wohnsitz dort angeben wo ich in die Uni ging^^
mein Wohnsitz an der Uni war 600 km weiter entfernt. Sorry vergaß das zu erwähnen. Und mir sagte meine Vermieterin ich müsste dann als Erstwohnsitz den Wohnsitz anmelden wo ich studiere, dann hatte ich dass auch dementsprechend getan
Genau. Und die Schülerakte wandert mit.
"als ich studierte musste ich meinen ersten Wohnsitz dort angeben wo ich in die Uni ging"... so ein blödsinn hab ich echt selten gelesen... was machen pendler? sind die dann wohnhaft am arbeitsplatz/ uni? somit währen die unauffindbar für den staat, da sie dort ja keine wohnung haben... mann muss sich IMMER da anmelden wo man WOHNT!