Kann man die Schulpflicht aussetzen?
Hallo! Ich bin 16 und habe erst 10 Jahre Schule hinter mir, die Schulpflicht beträgt ja 12 Jahre, ich hab eine Ausbildung angefangen und diese abgebrochen. Nun meine frage muss ich in die Klasse für arbeitslose Jugendliche auch wenn ich schon wieder eine neue Ausbildung für Oktober habe?
2 Antworten
Die Berufsschulpflicht ruht,
- während des Wehr- oder Zivildienstes,
- während der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres unter bestimmten Voraussetzungen,
FSJ http://bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/wie-lange.aspx
Dann musst Du halt die Klasse weiter besuchen, ansonsten werden Dir nach vier Monaten das Kindergeld gestrichen. Wenn Du keine Schule, FSJ usw. besuchst.
Außerdem sind es nur sieben Monate bis Oktober die wirst Du doch wohl jetzt durchziehen.
Die nächste Ausbildung durchziehen, ansonsten wird es immer schwieriger werden das man Dich nehmen wird. Denn dann werden die Chefs meinen, Du hast kein Durchhaltevermögen und das kann niemand gebrauchen.
Hallo , zählt das auch für NRW . Bin gerade 18 geworden und in der gleichen Situation . Ich möchte eine Vollzeitstelle in der Zwischenzeit annehmen ... bedeutet das mir wird nur Kindergeld gestrichen und kein Bußgeld?
Ich würde es aussitzen. Mehr Hilfe bekommst du bei http://schulfrei-bewegung.de/