Kann man die Erbschaftssteuer umgehen, indem man vorher alles an die Angehörigen verschenkt?

9 Antworten

Man kann steuerfrei pro Zeiteinheit nur begrenzt hohe Werte verschenken.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkungsteuer

Wenn man seinen Besitz über viele Jahre in kleinen Portionen verschenkt, kann es - je nach Wert - eventuell steuerfrei klappen.

Jein - theoretisch eher nicht (wie von den anderen bereits beschrieben).

Praktisch sind Schenkungen insbesondere bei Bargeld oder Wertgegenständen natürlich weniger gut nachweisbar.

Bestimmte Konstrukte können zu Lebzeiten aber steuergünstiger gestaltet werden; da kann man z.B. eine selbstbewohnte Immobilie mit einem Nießbrauchrecht übertragen, ohne dass das steuerlich  allzusehr zuschlägt.

Außerdem gelten die Schenkungssteuern immer für Zeiträume von 10 Jahren - wenn man also schon Jahrzehnte vor dem Ableben mit der Schenkerei anfängt, kann man die Freibeträge schon ein paar Mal ausschöpfen, bevor es mit der Erbschaft ernst wird.

All diese Dinge funktionieren allerdings nur für eher "normalgroße" Erbschaften. Bei der aktuellen Erbschaftssteuerdebatte ging es ja um größere Betriebsvermögen - bei denen funktionieren all die genannten Manöver entweder gar nicht oder würden nur zu minimalen Einsparungen im Verhältnis zu der gesamten Steuerbelastung führen.

Die Erbschaft ist eine Schenkung von Todes wegen.

Eine Schenkung findet unter Lebenden statt.

Wenn nach dem Tod nichts mehr da ist, findet die Erbschaftsteuer Anwendung auf alle Schenkungsvorgänge der letzten 10 Jahre, vor dem Ableben.

Das Gesetz heißt lustigerweise Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.

Schenkungen werden also den gleichen Freibeträgen (für einen 10 Jahreszeitraum) unterworfen wie Erbschaften.

es gibt auch Schenkungssteuer

Erbschaftsteuer wird erst nach Abzug der Freigrenzen vom Rest berechnet

die Freigrenze richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad