Kann man das Nießbrauchsrecht ohne die Einverständigung einer Partei rückgängig machen?
Meine Mutter hat mir 1993 das Haus mit dem Nießbrauchsrecht übertragen. In letzter Zeit verstehen wir uns leider nicht mehr gut und sie droht mir des Öfteren es wieder rückgängig machen zu lassen. Meine Frage: Ist dieses überhaupt ohne meine Einverständnis möglich?
5 Antworten
Die Löschung kann ausschließlich mit Zustimmugn der Berechtigten oder dem vereinbarten Löschungsanspruch aufgrund des Eintritts eines besonderen Ereignisses erfolgen; z.B. Tod des Berechtigten!
Die Übertragung vom Haus ist eine Schenkung. Die kann unter manchen Bedingungen tatsächlich wieder rückgängig gemacht werden.
§ 530 Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
Leider weiß ich nicht, wieso sie dir das Haus wieder wegnehmen will.
Geht es jetzt um den Nießbrauch oder die Übertragung vom Haus? Also wenn du Nießbrauchrecht hast und das auch mit deinem Namen im Grundbuch eingetragen ist kann es nur mit deiner Einverständnis da wieder rausgelöscht werden
ihr gehört das Haus und Mutter hat Nießbrauch
Wenn Deine Mutter Dir das Haus übertragen har, bist Du im Grundbuchamt als Eigentümerin eingetragen. Deine Mutter hat nur noch den Nießbrauch, d.h. Einnahmen aus Vermietung gehen an sie. Warum sollte sie das rückgängig machen? Verkaufen darf sie es ohne Deine Einwilligung nicht. Lies doch mal in dem Notarvertrag nach- unter Google findest Du auch noch einiges.
wegen groben undanks könnte sie es rückgängig machen,aber nur vor gericht.
Das weißt du doch nicht.