Kann man ein Haus beleihen, in dem die Eltern Nießbrauchsrecht haben und das mir nur zur Hälfte gehört?
4 Antworten
Ja, nach §1114 BGB kann auch ein Miteigentumsanteil belastet werden und Du benötigst kein Einverständnis des Miteigentümers.
Allerdings musst Du erst einmal eine Bank finden, die Dir für diese ökonomische Katatstrophe auch nur 1 Cent gibt. Wer ersteigert schon einen Miteigentumsanteil, wenn Dir die Luft ausgeht. Wenn dann noch ein Nießbraucher im Haus ist, dürfte die Immobilie fast unverkäuflich sein. Kannst Du nicht den Miteigentümer anpumpen, der Dir vermutlich den Kopf abreißt, wenn er von Deiner Aktion erfährt....
danke für die Antwort, aber wie kommst du darauf, dass mir meine Schwester den Kopf abreißt ??? Ich bin auch nicht 21 und möchte eine Döner Bude aufmachen, es ist schon etwas seriöser, keine Sorge ....
Hier gibt es gleich zwei Probleme: keine Bank wird lediglich einen halben Miteigentumsanteil belasten, da dieser als Sicherheit nicht geeignet ist (niemand erwirbt in einer Zwangsversteigerung nur die Hälfte). Zudem ist der Nießbrauch problematisch, sofern er nicht im Rang zurücktritt, da dieser bei einer Zwangsversteigerung bestehen bleiben und daher niemand bieten würde, was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch aus diesem Grund das Objekt nicht als Sicherheit taugt. Eine Lösung wäre die Belastung des gesamten Grundstücks mit Rangrücktritt der Eltern bzgl. des Nießbrauchs, was aus ihrer Sicht aber nicht zu empfehlen ist.
Das wäre ohne weiteres möglich, wenn der Nießbrauchberechtigte gegenüber dem einzutragenden Grundpfandrecht in notarieller Form den Vorrang einräumt und der Miteigentümer einer solchen dinglichen Belastung ebenfalls an ranggerechter Stelle im Grundbuch des gemeinsamen Grundbesitzes seine notarielle Zustimmung erteilt.
Rechtlich ist das möglich, faktisch ist das chancenlos. Keine Bank beleiht Miteigentumsanteile und der auf dem Haus lastende Nießbrauch macht es noch schlimmer.