Kann man bei Bombenfund eine Evakuierung verweigern?
Muss man dann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
(Paragraph gerne gesehen!)
7 Antworten
so der Frankfurter Polizeipräsident.
Anwohner sorgen für VerzögerungDie Entschärfung der Bombe begann mit Verzögerung, weil sich einige Frankfurter weigerten, ihre Wohnung zu verlassen. Mindestens ein Anwohner sei in Gewahrsam genommen worden, weil er seine Wohnung nicht freiwillig verlassen hatte, sagte Polizeipräsident Gerhard Bereswill. Die Feuerwehr habe die uneinsichtige Person mit einer Drehleiter über den Balkon rausholen müssen. Zwei kleinere Gruppen hätten sich geweigert, aus dem Sperrgebiet zu gehen.
Ursprünglich wollten die Experten um 12.00 Uhr damit beginnen, die Luftmine aus dem Zweiten Weltkrieg unschädlich zu machen. In der umfangreichsten Evakuierungsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik hatten mehr als 60.000 Menschen in der Bankenstadt ihre Wohnungen verlassen müssen. Der Blindgänger war bei Bauarbeiten im Frankfurter Westend gefunden worden.
Feuerwehr: Mischung aus "Ignoranz und Dummheit""Ich kann nur hoffen, dass dies rechtliche Folgen hat", sagte der Chef der Frankfurter Feuerwehr, Reinhard Ries, sichtlich verärgert. "Wenn jemand am Fenster steht und winkt, ist das für mich Vorsatz." Er sprach von einer Mischung aus "Ignoranz und Dummheit".
"Wegen weniger als einem Dutzend Leuten ist jetzt die ganze Maschinerie angehalten." Seit Beginn der Evakuierung hätten Polizei und Rettungskräfte einen super Job gemacht "und diese Herrschaften verhageln uns alles".
Auch Polizeichef Bereswill ist sauer: "Das ist ärgerlich, weil eine ganze Stadt davon betroffen ist, und einige den Eigensinn über das Allgemeinwohl gestellt haben - meiner Meinung nach eine Ungeheuerlichkeit." Einige Anwohner hätten sich zunächst versteckt und dann doch Angst bekommen und die Polizei gerufen.
Zwischenfall bei KrankentransportWer sich versteckt und es dann mit der Angst bekommt und die Polizei ruft kann mit einer milderen Strafe rechnen.
Nein darfst du nicht, verstecken ist ebenfalls kaum möglich, in Frankfurt wurde beispielsweise eine Wärmekamera eingesetzt.
In Dresden hab ichs nich mitbekommen, ob hier auch eine eingesetzt wurde.
Dazu kommt eine mögliche Strafe wegen fahrlässiger Lebensgefährdung oder sowas.
Da wir zu den Evakuierten gehören und auch wir überlegt haben ob wir bleiben, habe ich das tatsächlich nach gegoogelt und bin genau darauf gestoßen, ich suche es dir natürlich gerne heraus ;)
Ein Artikel nur für dich, es war Fahrlässigkeit, was einen erwarten kann
Nichts zu danken, einer muss ja den Grips haben, um Google zu verwenden :-*
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/was-bei-einer-evakuierung-gilt-100.html
Es gibt keinen straftatbestand der „Fahrlässigkeit“. Nicht alles glauben was man im Internet ließt...
Abgesehen davon kommt eine derartige Strafbarkeit, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung erst dann in Betracht wenn tatsächlich etwas aufgrund der Weigerung die Wohnung zu verlassen passiert.
Keine Ahnung wer da für den MDR recherchiert hat, aber juristisch korrekt ist das nicht.
Wenn Du verweigerst tragen sie Dich raus. Solltest Du Widerstand leisten ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wenn Du Pech hast in Tateinheit mit Körperverletzung.
In welchem Bundesland wohnst du denn?
Oh bitte sage mir nicht, dass es da auch noch unterschiedliche Regeln gibt.
Davon würde ich ausgehen. Gefahrenabwehr ist Ländersache. Da es sich in deinem Fall um den Bereich der Gefahrenabwehr handeln dürfte, wird nur das lokale Polizeigesetz als Ermächtigungsgrundlage in Betracht kommen.
Nein, kannst du nicht.
Da hast du aber eine schöne Straftat erfunden.