Kann man bei Beleidigung Bild vom Straftäter machen und als Beweis zur Polizei bringen?
13 Stimmen
7 Antworten
ein bild ist kein beweis für eine beleidigung! das wäre allenfalls eine videoaufzeichung mit ton. das könntest du als beweis der polizei zukommen lassen im rahmen der anzeige
du kannst der polizei auch einfach nur den namen und, wenn bekannt, die adresse mitteilen. hätte die gleiche aussagekraft
Entgegen der geäußerten Meinung vieler darfst du zur Identitätsfeststellung durchaus ein Foto machen. Nur veröffentlichen darfst du es nicht. Die Abgabe bei der Polizei ist keine Veröffentlichung.
Allerdings ist die Beleidigung damit nicht bewiesen, dafür brauchst du am Besten noch Zeugen.
Zum Zwecke der Identifizierung vollkommen legal. Sobald aber die Identität geklärt ist, darf er Täter die Löschung fordern.
Mit welcher Begründung?
Mit welcher Begründung sollte das ganze erlaubt sein?
Dann lies dich mal in der Thema ein:
Die zielgerichtete Anfertigung eines Fotos einer Person bedarf jedoch grundsätzlich der Einwilligung.
Nach Auffassung des AG maßte sich der selbst ernannte Ordnungshüter durch die systematische Überwachung von Hundehaltern eine Aufgabe an, die ihm rechtlich nicht zustand. Er machte sich zum verlängerten Arm der Ordnungsbehörde. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist aber nicht die Aufgabe eines einzelnen Bürgers. Aus diesem Grunde sei das Interesse des Betroffenen – auch wenn es letztlich dem hehren Ziele des Naturschutzes diene – nicht schutzwürdig. In diesem Fall gab das AG dem Persönlichkeitsrecht der fotografierten Personen also den Vorrang und gab dem Antrag einer dieser Personen auf Unterlassung statt.
lololol der Artikel spricht komplett gegen dich...
Klar. Kannst du machen. Es wird aber nicht als Beweis zugelassen, zumal die Tat ja auch nicht bewiesen werden kann mit einem Bild.
Machen kannste aber dürfen darfste nicht. Jemanden ohne dessen Einwilligung zu fotografieren, ist verboten und zieht Strafe nach sich.
Daemlich wäre es übrigens auch, denn ein Foto ist kein Beweis dafür, dass Du beleidigt wurdest.
Es hilft aber den Täter zu identifizieren und ist somit statthaft.
Quatsch. Ein Foto kann das Foto irgend eines zu sein und hat NULL Beweiskraft, denn es sagt nichts über einen Tatbestand der Beleidigung aus. Welch kindische Annahme!
Durch die Aussage des Geschädigten, dass dieser, ihm unbekannte, der Täter ist, kann die Straftat erst erfolgreich bearbeitet werden.
Pruuust! Da steht Aussage gegen Aussage! Und nun, bitte, bitte, verschon' mich mit dem Kinderkram!
Damit du etwas Wissen auf deine Festplatte bekommst.
🙄 Für Deine Festplatte: ein Bild ist kein Beweis dafür, dass der Fotografierte jemanden beleidigt hat. Auf einem Bild ist nichts zu hören. Dabei ist es ganz unerheblich, ob das Fotografieren als Beweismittel zugelassen ist, oder nicht. Geht das 'rein in Deinen Kopf?
Im übrigen ist mir das Thema nicht so wichtig, dass ich nun tagelang über einen Fall diskutieren müsste, in welchem es zu verbalem Händel gekommen ist. In der Regel sind solchen Entgleisungen bereits harsche Wortwechsel vorausgegangen.
Es geht um den Beweis der Täterschaft!!!! Wie oft siehst du in der Zeitung Fotos von Tatverdächtigen, bei denen gefragt wird: wer kennt diesen Täter! Die Fotos beweisen auch nicht die Tat, sondern die Identität des Tatverdächtigen! Tagtäglich werden bei Gericht Zeugenaussagen als Beweise vorgetragen und vom Richter bewertet.
Falsch.