Kann man aufgrund Mängel ein finanziertes Auto zurückgeben?
Hallo zusammen! Im November hab ich einen Audi a4 tfsi finanziert. Mir ist schnell aufgefallen, dass er verdammt viel Öl frisst (dies wurde mir bei dem Kauf aber nicht offen gelegt.) vor ein paar Tagen ging die abgaskontrollleuchte an und der Motor ruckelte. Bin dann direkt zu einer Audi Werkstatt. Dort wurde Zündspule und Zündkerzen erneuert! Ich hab das Auto abgeholt, bin Probe gefahren und prompt das selbe Problem... nun meinte der Service Berater, dass sie die einspritzdüse neu machen aber er sich nicht sicher is ob das dann okay ist. Ich sollte darüber nachdenken das Auto zurück zu geben! Ist das denn möglich? Bin grad etwas ratlos! Danke im Voraus!
6 Antworten
In Deutschland hast du auf ein Neufahrzeug 2 Jahre Garantie in der der Händler verpflichtet ist, Mängel zu beheben. Mängel müssen schriftlich gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Er hat 3x die Möglichkeit nachzubessern, bevor du ein Recht auf Wandlung geltend machen kannst.
Unabhängig von der Garantie besteht in Deutschland für 3 Jahre die Gewährleistungspflicht auf Neuprodukte. In dieser Zeit kannst du Händler bzw. Hersteller für Schäden haftbar machen, die im Laufe der Garantie- / Gewährleistungszeit auftreten.
Bei Gebrauchtfahrzeugen ist das schon etwas anders. Wie lange hat der Vorbesitzer das Fahrzeug schon gefahren? Ist der Wagen aus dem Gewährleistungspflicht-Zeitraum schon heraus?
Viele Autohäuser geben beim Gebrauchtwagen-Verkauf kostenlos eine 1-jährige Garantie zum Fahrzeug dazu. Wenn du einen Gebrauchtwagen gekauft hast, schau in die Kauf-Unterlagen die dir ausgehändigt wurden.
Auf jeden Fall hast du keinen Grund, mal eben so das finanzierte Auto zurückzugeben, solange bislang von dir bislang noch keine schriftlichen Aufforderungen (3x) an das Autohaus ergingen, das Problem zu lösen, da du ansonsten auf Wandlung (musst du ihnen zugestehen) oder Auflösung des Vertrags klagen würdest.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann sprich mit einem Anwalt und lass ihn eventuell Verträge und Möglichkeiten klären, bzw. die Korrespondenz mit dem Autohaus führen. So etwas wirkt oft wie ein 'Turbo'.
Zähl mal auf. Ich lerne gerne dazu mit meinen 51 Jahren und was bislang funktioniert hat.
Vielleicht hängt's ja auch nur damit zusammen, dass ich für meine Firma in einem Autohaus immer 15 Autos en bloc kaufe und sich deshalb niemand mit mir anlegt.
Die Finazierung hat nichts mit den Mängeln zu tun.
Für den enormen Ölverbrauch sind die Motoren bekannt. Den wird man nicht ohne aufwändige Maßnahmen abstellen können. Eine Rückgabe des Autos scheint mir alleine wegen dieses Mangels nachdenkenswert.
Hast du Gewährleistung auf das Auto? Wurde es über den Händler finanziert?
Zu welchen Konditionen würde er es zurücknehmen?
Was ist eine 'Schäden Finanzierung'?
Das weiß ich so aus dem stehgreif nicht:(
Dann kann dir Niemand raten, was du machen sollst.
Mein Problem ist nicht der Ölverbrauch, das stört mich nicht soooo... Fakt ist, dass die abgaskontrolleuchte geblinkt hat und der Motor geruckelt hat... dann bin ich zu Audi, beim datenauslesen kam irgendwelche zündaussetzer... Zündspule und Kerzen wurden erneuert.. dann hab ichs wieder geholt und prompt das gleiche Problem! Zudem ging eine neue Lampe an epc stand da (ich als Frau total unwissend) jetzt wird eine einspritzdüse erneuert, hoffentlich ists dann wieder ok :(
Du hast leider noch nicht beantwortet, ob die noch Gewährleistung hast?
Läuft die Finanzierung über den Händler? Zu welchen Konditionen nimmt er das Auto zurück?
Generell hat Audi erstmal das Recht auf Nachbesserung und zwar drei Mal. Sollte es dann nicht besser werden, darfst du zurücktreten.
Das steht aber auch alles in deinem Vertrag!
Leider ist nicht bekannt, ob der Fragesteller eine Gewährleistung in Anspruch nehmen kann? Wie lange hat er das Auto schon? Das hat er leider nicht verraten.
Der Ölverbrauch wird von Audi nicht als Defekt oder Mangel anerkannt werden.
Du hast exakt die gleichen Rechte, wie jeder Käufer - Finanzierung oder Barzahlung spielen bei Garantie und Gewährleistung keine Rolle.
Das ist vom Kaufvertrag abhängig.
Selten so viel Unsinn in einer Antwort gelesen.