Kann ich zur Zahlung von Ortskirchgeld gezwungen werden?
Ich zahle bereits Kirchensteuer über meine Lohnabrechnung. Kann die Gemeinde von mir zusätzlich noch Ortskirchgeld verlangen?
8 Antworten
Meine Antwort gilt für Bayern: Hier ist es so, dass die Kirchensteuer um einem Prozentpunkt niedriger ist als in den anderen Bundesländern. Deshalb haben die Pfarreien das Recht ihre Gemeindeglieder um einen, meist selbsteinzuschätzenden Beitrag, das Kirchgeld, zu bitten. Dieser Betrag bleibt sicher in den Kirchengmeinden vor Ort. Ansonsten wird ein Teil der Kirchensteuer über einen bestimten Umlagenschlüssel an die örtliche Pfarrei weitergeleitet.
..muss gezahlt werden, muss nicht gezahlt werden. Ja was nun wirklich? (Ich zahle seit 34Jahren Kirchensteuer)Gibt es da einen Gesetzestext, an den ich mich halten kann?In meiner kath. Gemeinde erhielt ich gestern einen Ortskirchensteuerbescheid in dem u.a. steht:...darf erhoben werden bei allen Grundstückseigentümern in Form einer Ortskirchengrundsteuer. Ich habe hier ein Grundstück privat gekauft und Steuern bezahlt, wie es sich gehört. Was hat das mit der Kirche zu tun? Wenn ich meine Gemeinde vor Ort finanziell unterstützen möchte, dann tue ich dies, aber aus freien Stücken und nicht weil die Kirche mich dazu auffordert. Seit langem kann ich mich mit der Scheinheiligkeit der kath.Kirche nicht mehr identifizieren. Nun werde ich aus diesem Schreiben meine Konsequenzen ziehen, schade für die kath. Kirche. Sie hat die 1.Reformation schon verschlafen.
Ja die Ortskirchensteuer kann erzwungen werden. Nach der Abgabenordnung hat diese Steuer nichts mit der Kirchensteuer vom Lohn zu tun. Sie kann auch auf Ländereien usw. erhoben werden. Es ist so zu sehen wie eine kommunale Steuer. Es liegt aber im Bereich der der Länder und der Landeskirchen!
Sie kann Dich bitten, aber nicht zwingen, wird sie auch nicht tun. Was viele nicht wissen ist, das von der Kirchensteuer das wenigste in der eigenen Gemeinde bleibt.
richtig - und deshalb is ein wenig Unterstützung mit Sicherheit nicht unchristlich!
Theoretisch ja. Die evangelische Kirche hat laut Gesetz das Recht, Kirchgeld zu verlangen.
Wenn Du aber nicht zahlst, wird es nicht verfolgt.