Kirchensteuer- Bezeichnung VD
Hallo an alle,
ich habe folgendes Problem. Ich möchte meinen Sohn taufen lassen, und seine angehende Taufpatin brauch ja einen patenschein. Bei ihr auf der Lohnabrechnung ist ein abkürzel bei Kirchensteuer VD! Keine ahnung was das heißen soll, denn sie ist eigentlich Evangelisch. Könnt ihr mir sagen was das Bedeutet und wie ich jetzt vorgehen soll?
Danke im Vorraus
3 Antworten
Was "VD" heißt, stand ja schon hier. In der evangelischen Kirche ist es jetzt so:
Es gibt bis zu vier Paten/innen. Mindestens die Hälfte von ihnen muß evangelisch sein, die andere Hälfte kann eine andere christliche Konfession haben (z. B. Katholisch oder freikirchlich oder so). Wer einer anderen (z.B. Hindu) oder gar keiner Religion bzw. einer Sekte angehört, kann nicht Pate/in werden, weil deren Aufgabe ist, an der christlichen Erziehung der Kinder mitzuwirken. Das Patenamt ist nämlich ein kirchliches Amt, das nicht von den Eltern, sondern von der Kirche verliehen wird (die sich nach Möglichkeit an die Vorschläge der Eltern hält) - und man wird ja immer unter anderem in eine ganz konkrete Kirche hineingetauft.
Wenn die angehende Patin gar keiner christlichen Konfession angehört, geht´s leider nicht. Du solltest mit ihr reden, was sie sich da vorstellen kann und mit der Pfarrerin auch.
...
Das Patenamt dient dazu, den Täufling in seinem Glauben zu begleiten. Man muss auch bei der Taufe stellvertretend das Glaubensbekenntnis sprechen. Es ist einsichtig, dass dies nur jemand kann, der mit Überzeugung dieser Kirche (kath./ev.) angehört. In der kath. Kirche werden deshalb nur kath. Paten zugelassen, es sei denn, es gibt mehrere Paten. In der ev. Kirche ist es ähnlich. Ungetaufte können überhaupt nicht Pate werden.
Deine geplante Taufpatin kann nicht einerseits evangelisch sein und andererseits auf der Lohnsteuerkarte mit VD eingetragen sein. Dann müsste sie in die entsprechende Kirche eintreten, was ohne Glaubensüberberzeugung kein guter Rat wäre oder sie kann nur Taufzeuge werden. Du musst also versuchen, einen anderen Paten zu finden und auf jeden Fall vorher mit dem Pfarrer sprechen.
Sie ist ja Konvermiert worden sie ist ja EV.
VD ist die Abkürzung für "Verschiedene".
Das heißt, daß sie keiner Religion angehört, für die der Staat Kirchensteuer einbehält.
Wenn Du einen zweiten Paten hast, der die Konfession Deines Sohnes hat, ist es kein Problem. Am besten, Du fragst den zuständigen Pfarrer.
hab nur die eine. was muss sie denn mach das es doch werden kann
Kann sie denn trotzdem Patentante werden?