Kann ich Zivilpolizist werden?
Guten Tag. Ich bin nun 14 und möchte gerne Polizit werden, doch mit viel Bewegung und in Zivileinsatz. Jedoch habe ich einen Eintrag in mein Führungszeugnis wegen Diebstahls, das Verfahren wurde aber eingestellt :) . Ich werde sehr warscheinlich das Abitur mit einem guten Schnitt bewältigen und mich dann der Ausbildung, bzW. dem Studium der Polizei widmen und versuchen das beste zu erlangen, was geht, denn ich bin auch sehr sportlch. danke im Vorraus für eure Antworten :)
6 Antworten
Hallo fabifrankfurt,
wenn Du jetzt erst 14 bist vergehen ja noch einige Jahre bis Du Dich bei der Polizei bewerben kannst.
Wenn das Verfahren wegen Diebstahl eingestellt wurde ist das ganze völlig unproblematisch. Im Führungszeugnis hätte die Tat übrigens auch nicht drinnen gestanden, wenn Du verurteilt wurdest.
Im Führungszeugnis werden nur Tat eingetragen, bei denen Du zu:
- mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder
- mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurdest.
Jugendliche können aber sowieso zu keiner Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, sondern nur zu einer erzieherischen Maßnahme verurteilt werden. Lediglich bei ganz schlimmen Taten oder bei Intensivtätern kann auch mal ein Jugendarrest oder ein Freizeitarrest verhängt werden.
Wenn Du mit einem ordentlichen Abitur abschneidest kannst Du Dich jedenfalls problemlos bewerben.
Nur mit Realschule ist allerdings in Hessen kein Einstieg in den Polizeidienst möglich. Du solltest also auf jeden Fall Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss in der Tasche haben, wenn Du Dich bewirbst.
Allerdings, wenn Du schreibst:
Kann ich Zivilpolizist werden?>
muss ich Dir gleich sagen, dass Du Dir nicht aussuchen kannst, was Du bei der Polizei werden willst.
Du musst erst einmal das normale Polizeistudium absolvieren und erst mal Polizist werden. Du kannst zwar Verwendungswünsche angeben, was Du machen willst, aber mit Wünschen ist das immer so eine Sache, wünschen kann man sich viel, aber ob dem Wunsch entsprochen wird, kann Dir keiner sagen.
Es kann also gut sein, dass Du nach der Ausbildung was machen musst, wozu Du gar keine Lust hast. Das Gleiche gilt für den Standort. Die Polizei muss Dich nicht unbedingt in Deinem Heimatort einsetzen, sondern sie kann Dich innerhalb Deines Bundeslandes überall Einsetzen.
Was zwar nicht vorgeschrieben ist, aber durchaus Sinn macht, ist dass Du bei der Polizei erst einmal ein zweiwöchiges Praktikum machst um mal zu schauen, was den Polizeiberuf ausmacht. Das was Du in den Fernsehserien wie "Alarm für Copra 11" zu sehen bekommst, hat so ziemlich nullKommaNull mit der Realität zu tun.
In den nächsten Threads schreibe ich Dir mal, was Du generell zum Polizeidienst wissen solltest.
Wirklich steigern kannst Du Deine Chancen nicht, bei der Polizei angenommen zu werden. Das Du wie Du unten geschrieben hast:
denn ich habe auch eine auszeichnung erhalten, da ich mich freiwillig im sozialen dienst engagiert hab>
Das bringt Dir beim Einstellungstest absolut Garnichts. Beim Einstellungstest zählt nur, ob Du die Voraussetzungen (da drauf gehe ich gleich noch einmal ein) erfüllst und Du später dann den mehrtägigen Einstellungstest mit seinen zahlreichen Aufgaben erfüllst und dass Du keine gesundheitlichen Einschränkungen wie chronische Erkrankungen/Allergien hast.
Aber wie bereits angekündigt schreibe ich Dir jetzt noch paar allgemeine Sachen zum Polizeidienst, die aber für ganz Deutschland und die Bundespolizei gelten.
Abschnitt Ausbildung
Mindestvoraussetzungen um überhaupt erst einmal in die engere Auswahl zu kommen:
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Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit.
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für den gehobenen Dienst ist Abitur oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Pflicht.
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für den mittleren Dienst langt ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.
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der Bewerber muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, die aber von Bundesland zu Bundesland leicht von einander abweicht.
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der Bewerber darf nicht Vorbestraft sein
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der Bewerber darf nicht völlig überschuldet sein. Das bedeutet nicht, wer einen kleinen Kredit hat wird nicht genommen, aber größere Kredite können ein Problem sein.
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in den meisten Bundesländern muss der Bewerber das Freischwimmerabzeichen haben.
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der Bewerber muss körperlich gesund sein. Chronische Krankheiten oder starke Sehschwächen sind ein Ausschlusskriterium. Ausnahmen werden keine gemacht.
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der Bewerber muss körperlich und psychisch absolut fit sein.
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Tätowierungen im Sichtbereich des Gesichtes, des Halses und der Unterarme führen meist auch zum Ausschluss.
Die Anforderungen weichen von Bundesland zu Bundesland evtl. leicht voneinander ab. Wer sich bewirbt, sollte sich noch einmal kurz vorher auf der Seite der Polizei über die genauen Voraussetzungen informieren.
Wer die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, der braucht sich erst gar nicht bewerben. Ausnahmereglungen gibt es nicht.
Wer die Mindestvoraussetzungen jedoch erfüllt kann sich bei der Polizei bewerben.
Ablauf der Bewerbung / des Einstellungstestes
Wenn Du Deine Unterlagen vollständig abgegeben hast, wirst Du in absehbarer Zeit Post bekommen, in dem entweder steht, dass Du irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllst/alle Lehrgangsplätze bereits belegt sind oder Du bekommst eine Einladung zum EAV (Eignungs.- und AuswahlVverfahren)
In der Regel dauert das EAV, also der Einstellungstest 2-3 Tage.
In der Einladung steht drin, was Du für die Tage mitbringen sollst. In den 2-3 Tagen wirst Du in der Polizeikaserne untergebracht. Meist brauchst Du kein Bettzeug und keine Handtücher mitbringen, sondern nur Hygieneartikel und Duschzeug.
Da Du dort auch Deine Sportlichkeit beweisen musst, steht in der Einladung meist drin, dass Sport und Schwimmsachen mitzubringen sind.
Bekleidungsmäßig würde ich dort mit gepflegten Alltagsachen erscheinen. Anzug, Hemd & Krawatte sind nicht nötig.
Nun interessiert Dich sicherlich, was bei dem Test auf Dich zukommt.
In den drei Tagen wirst Du
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medizinisch komplett durchgecheckt. Dazu gehört ein Lungenfunktionstest, genauso wie ein Belastungs – EKG. Meist wird auch Deine Lunge geröntgt. Dann heißt es bitte einmal komplett vorm Arzt entkleiden und genaueste Untersuchung auf Narben und Fehlstellungen oder andere Chronische Krankheiten, wie auch nachschau nach Tätowierungen.
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Ermittlung Deines BMI
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Drogenscreen
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Gespräch mit dem Psychologen und Abklärung ob Du psychische Auffälligkeiten hast und ob Du für den Beruf des Polizeibeamten genügend psychologisch belastbar bist.
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Sporttest mit Ausdauertest (Coopertest, bei dem man innerhalb von 12 Minuten eine bestimmte Strecke schaffen muss), Koordination, Sprint, Kraftübungen
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Sprachverständnistest
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Diktat
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Intelligenztest
Allerdings würde ich mal auf die Seite www.Polizei.de gehen , dort das Bundesland bzw. die Bundesländer die für Dich in Frage kommen auswählen und dort mal steht meist genau, was im Einstellungstest gefordert wird. Hier gibt es doch sehr starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Nach Abschluss des EAV wird einen entweder sofort oder später mitgeteilt ob man bestanden hat und ob man angenommen wurde.
Im nächsten Abschnitt gehe ich auf die Ausbildung / das Studium selbst ein
Ausbildung / Studium
Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst dauert je nach Bundesland zwischen 24 und 36 Monaten.
Das Studium zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst dauert 36 Monate (Ausnahme BW, wo das Studium 45 Monate dauert).
Während der gesamten Ausbildung / des gesamten Studium werden ihr kostenlos ähnlich wie bei der Bundeswehr kaserniert untergebracht. Aber nicht nur die Unterkunft ist kostenlos, sondern man bekommt auch noch die Verpflegung (Frühstück/Mittag/Abendbrot) kostenlos gestellt. Eingenommen wird diese in großen Kantinen.
Die Unterbringung ist meist auch recht Adäquat. Man bezieht im Unterkunftsgebäude meist ein Ein.- oder Zweimannzimmer, in seltenen Fällen auch mal zu dritt oder zu viert. Duschen und WC´s befinden sich leider nicht immer auf dem Zimmern, sondern stehen als Gemeinschaftsduschen und Gemeinschaftsklos zur Verfügung.
In der Kaserne befindet sich auch das Lehrsaalgebäude, ein Sportplatz, eine Sporthalle und alles was man sonst für die Ausbildung braucht. Manchmal steht sogar ein Schwimmbad zur Verfügung. Meist kann man auch die Örtlichkeiten nach Dienst nutzen.
Auch an Freizeitmöglichkeiten hapert es nicht. Oft stehen Fitnessräume, Sauna, Lokalähnliche Kantine und andere Sachen zur Verfügung.
Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Zum einen findet in der eben beschriebenen Unterkunft der theoretische Unterricht statt, der sich in die Fächer:
- Einsatzrecht
- Einsatzlehre
- Verkehrsrecht
- Waffenkunde (mit praktischen Anteilen)
- Strafrecht
- Strafverfahrensrecht
- politische Bildung
- Polizeirech
- politische Bildung
- Dienstrecht
aber auch Fächer die eher praktisch als theoretisch sind wie:
- Einsatztraining
- Selbstverteidigung
- Waffen- und Schießausbildung
- Führerschein
- Sport
Hinzu kommen verschiedene mehrwöchige Praktika in den verschieden Dienststellen.
Am Ende der Ausbildung kann man dann Verwendungswünsche und Standortwünsche äußern.
Eine Garantie das die Wünsche erfüllt werden gibt es nicht. Im Grunde genommen setzt einen der Dienstherr dahin, wo er einen braucht und nicht da wo man hin will.
Einige Wünsche scheiden auch aus, weil einen die entsprechenden Qualifikationen fehlen. Beispiel. Niemand kommt ohne schon vorher ausrechend Erfahrung gesammelt zu haben zum SEK/MEK/GSG9. Ausnahmen bestätigen natürlich immer wieder mal die Regel.
Nach der Ausbildung bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeimeister und dann wird einen auch mitgeteilt, wohin man versetzt wird.
Nach dem Studium bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeikommissar und bekommt dann ebenfalls mitgeteilt, wohin man versetzt wird.
Übrigens, ein junger Polizeikommissar macht die gleichen Aufgaben wie ein junger Polizeimeister.
Lediglich im Gehalt macht sich das bemerkbar. Leider kann ich hier keine konkrete Summe an Gehalt nenne, da diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Auszugsweise möchte ich hier mal Anführen, wie bei der Bundespolizei aussieht.
Ein junger Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7 und Erfahrungsstufe 1) bekommt z.B. 2101,76 und ein Kommissar (Besoldungsgruppe A9 und ebenfalls Erfahrungsstufe 1) bekommt 2412,31 Euro brutto. Bei beiden kommen natürlich noch die Polizeizulage und die Schichtzulage wie auch die Nachtdienststunden hinzu. Was am Ende netto rauskommt, hängt von der Lohnsteuerklasse und den Kindergeld an. Da Polizeibeamte außer der Steuer nichts abgezogen bekommen, sind die Abzüge nicht so gravierend hoch. Sozialabgaben wie Rente, Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung zahlen Polizeibeamte ja nicht.
Ich glaube jetzt fällt mir im Moment auch nichts mehr ein.
Ich hoffe, das langt Dir erst einmal an Informationen.
Schöne Grüße
TheGrow
Jedoch habe ich einen Eintrag in mein Führungszeugnis wegen Diebstahls, das Verfahren wurde aber eingestellt :)
Wenn es eingestellt wurde, steht es nicht im Führungszeugnis. Das ist aber nicht relevant. Du darfst grds. nicht gerichtlich bestraft sein.
Bei der Bewerbung wirst du jedoch angeben müssen, dass ein Verfahren gegen dich lief. Beim Vorstellungsgespräch wird man dich zum Diebstahl befragen. An deiner Antwort entscheidet man, ob du Polizist werden kannst.
Da es mit 14 war, wird es zum Zeitpunkt der Bewerbung einige Zeit zurück liegen. D.h., du wirst bis dahin noch erwachsener geworden sein.
Eine Chance hast du also.
so wie es ausschaut, ist der Eintrag in Deinem Führungszeugnis gelöscht, wenn Du erst einmal das Abi hast:
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/13/loeschung-fuehrungszeugnis/
... ansonsten scheint wohl nichts dagegen zu sprechen, sofern Du nach dem Abi immer noch diesen Berufswunsch haben solltest!
Jop, das ist aber unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Aber wenn es eingestellt wurde. Ist eigentlich möglich noch Polizist zu werden.
Bin in Hessen/ habe ich gute chancen, denn ich habe auch eine auszeichnung erhalten, da ich mich freiwillig im sozialen dienst engagiert hab
du musst sowieso erst ein praktikum machen, also bewirb dich jetzt für sommer 2015, dann weißt du es. und denk dran, bewerben IMMER 1 jahr vorher.
Natürlich muss kein Praktikum gemacht werden.
Sicher, dass man während der Schulzeit ein Praktikum machen muss?
Es gibt drei Laubahnen bei der Polizei
Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur
gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur
höherer Dienst
In den nachfolgenden Bundesländern gibt neben den höheren Dienst und dem gehobenen Dienst noch den mittleren Dienst:
In den nachfolgenden Bundesländern gibt nur noch den höheren Dienst und den gehobenen Dienst. Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde hier abgeschafft:
Zum Gehalt:
Viele denken immer, das bestimmte Tätigkeiten bei der Polizei ein besonders hohes Gehalt mit sich bringen. Dem ist aber nicht so.
Polizeibeamte werden nicht nach Ihrer Tätigkeit bezahlt, sondern nach ihrer Besoldungsstufe, die sich wiederum einzig und alleine nach dem Dienstgrad richtet und nach den sogenannten Erfahrungspunkten die aus ihrer Beurteilung vom Chef resultieren.
Das bedeutet, dass ein Polizeiobermeister der im Streifenddienst fährt, genau das gleiche verdient, wie ein Polizeiobermeister, der beim SEK/MEK/GSG9 usw. ist. Gibt zwar für bestimmte Sondereinheiten eine Gefahrenzulage von 100 – 150 Euro, aber die geht schon drauf, weil man mehr Geld für Versicherungen ausgibt.
Zu den Tätigkeiten bei der Polizei. Die Polizei bietet natürlich weit mehr, als nur mit dem Streifenwagen Streife zu fahren.
Du kannst z.B. zur:
Das schöne am Polizeiberuf ist, dass man jederzeit das Tätigkeitsfeld wechseln kann. Jemand von der Spurensicherung könnte z.B. zum SEK wechseln oder Jemand könnte vom SEK zur Fliegerstafel gehen.
Im nächsten Abschnitt führe ich das an, was es zum Thema Ausbildung zu sagen gibt