Kann ich ohne offizielle Beurlaubung von der Schule in Urlaub fliegen?
Ich habe vor kurzem ein Flug gebucht. Ich stellte fest, dass ich falsch gebucht hatte. 2 Tage vor Ferienbeginn. Als ich mit dem Schulleiter darüber sprach, sagte er mir, dass er keine offizielle Beurlaubung ausstellt. Kann ich auch so fliegen oder werde ich Probleme kriegen mit der Schule oder Flughagen?
12 Antworten
Hallo Yasli,
.... ich habe.... Du bist also volljährig? Dann wärst du ja auch nicht mehr schulpflichtig. Ansonsten wäre das ein Problem deiner Eltern
Es besteht ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot im Zusammenhang mit den Ferien. Eine Beurlaubung wird nur erteilt, wenn die Dringlichkeit nachgewiesen wird. Zu deutsch: Du kannst mit einem Dokument nachweisen, dass du beurlaubt werden musst.
Ein Flug oder Urlaub ist zwar schön, aber nicht dringend - du musst ja nicht.
Du wirst also unentschuldigt fehlen. Und dann müsste in eurer Schulordnung gereglet sein, wie das mit volljährigen Schülern ist, die unentschuldigt fehlen. Diese Konsequenzen müsstest du dann tragen.
Am Flughafen passiert überhaupt nichts!
Wenn du dagegen noch schulpflichtig bist: Es kann sein, dass der Schulleiter das dem Schulamt meldet. Was dann passieren kann: Du erhältst ein Schreiben, dass im Wiederholungsfall ein Bußgeld fällig wird. - Mehr passiert in der Regel nicht. Es sei denn, dass du schon einmal die Ferien "verlängert" hast. Das kann dann teuer werden.
JA
NEIN
VIELLEICHT
MEINETWEGEN
Du benötigst auf jeden Fall die Erlaubnis der Schule. Jetzt wo der Schulleiter im Bilde ist, kannst Du nicht einfach fehlen, weil er 1 und 1 zusammen zählen kann. Dir bleibt u. U. noch die Möglichkeit, Dich krank schreiben zu lassen. Dann kannst Du das ärztliche Attest zur Schule schicken. Da wird dann zwar auch Lunte gerochen, aber dagegen lässt sich dann nicht viel machen. Am Flughafen könntest Du Probleme bekommen...muss aber nicht. Bei Kindern wird öfter mal nachgeharkt und nach der Beurlaubung der Schule gefragt. Auf jeden Fall solltest Du nicht einfach so fliegen, dass bringt Ärger.
Hier ein Link zur Information:
http://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/3639315_Vorzeitiger-Start-in-die-Ferien-kann-teuer-sein.html
Dir droht ein Bußgeld wegen eines Ordnungswidrigkeitendelikts.