Kann ich nach der Lehrabschlussprüfung kündigen
Hallo! Ich lerne zurzeit Fliesenleger und bin im 2. Lehrjahr. Ich möchte allerdings nach der Lehrabschlussprüfung kündigen. Wenn die Prüfung an einem Montag ist, endet meine Lehre am Montag oder am Freitag? Wenn ich die Prüfung schaffe, muss ich dann nochmal in die Firma oder kann ich dem Chef gleich ein Kündigungsschreiben schicken? Was ist wenn ich die Prüfung nicht schaffen sollte, was passieren kann da ich wirklich schlecht bin, kann ich trotzdem kündigen und habe die Lehre abgeschlossen? Ich hoffe, ihr könnt mir einige Fragen beantworten!
PS. Ich bin aus Österreich
1 Antwort
In Deutschland endet die Lehre automatisch mit dem Bestehen der End-Prüfung, also ist keine Kündigung nötig. Wenn man die Prüfung nicht schafft, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Azubi bis zur ersten Wiederholungsprüfung weiter zu beschäftigen. Geht auch diese Prüfung daneben, ist der AG aus dem Schneider. Die Lehre ist beendet aber ohne Abschluss. Der Azubi kann auf eigene Kosten an der zweiten Wiederholungsprüfung teilnehmen. Schafft er auch diese nicht, ist die gesamte Ausbildung wertlos. Wie läuft das in Österreich?