kann ich mit kleinen raten meinen zahlungswillen anzeigen und müssen Inkasso Büros das akzeptieren, wenn nachweislich nur ein geringes Einkommen da ist?

6 Antworten

Bevor man sich über so etwas Gedanken macht, stellt man sich mehrere Fragen:

  1. Ist die Forderung überhaupt durchsetzbar?
  2. Sind die Gebühren, die so dazu erfunden wurden, überhaupt durchsetzbar? In vielen Fällen sind sie das nicht
  3. Zahlt man nur aus Angst oder weil man wirklich Geld übrig hat? Miete und Co geht vor, gerade wenn man wenig Einkommen hat
  4. Bevor man so geringe Raten zahlt, dass man nur Zinsen bezahlt, lieber gar nichts zahlen. Das Geld ist rausgeworfen und die schulden werden nicht kleiner. Zinsen verjähren zudem irgendwann, auch wenn es Titel gibt.

Vielleicht erzählst du etwas mehr darüber, wie die Schulden entstanden sind, wie weit das alles ist (Mahnbescheid u.ä.?) oder auch, wie deine finanzielle Situation insgesamt aussieht.

---

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen bitte per Freundschaftsanfrage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Zahlungswilligkeit kannst du sicherlich damit ausdrücken, und das ehrt dich als willigen Schuldner,

ABER VORSICHT....

Bei einem großen Teil der Inkasso-Büros handelt es sich vielfach um mehr o. weniger ebenso windige Gestalten wie bei den Schuldnern! (Toller Ausgleich ) Es gibt recht wenige, die nach allgemeinem Verständnis ehrlich korrekt und fair arbeiten - der Rest gehört oftmals selber - genau so wie viele zahlungsunwillige Schuldner - hinter schwedischen Gardinen.

Sei vorsichtig mit irgendwelchen neuen Angaben - die werden ganz klar GEGEN dich eingesetzt - mache nur korrekte Angaben, oder keine !

Bedenke dabei :

MÜSSEN, müssen die ganz nichts - TUN, tun die alles, was ihnen Kohle bringt - egal zu welchem Preis und zu welchen Konsequenzen für andere ! Wie es so schön im Volksmund heißt, "gehen die über Leichen", und zwar skrupellos und kalt-lächelnd - naja, so wie viele Schuldner vorher auch, nur umgekehrt !

Meist haben die windige Inkasso-Firmen für Peanuts aufgekaufte Altforderungen die in der Branche als UNEINBRINGLICH GELTEN auf dem Tisch - wobei hin und wieder von bekannten schwarzen Schafen sogar öfters gern doppelt kassiert wird, oder wo bereits irgendwann mal geleistete Zahlungen mal eben unter den Tisch fallen, und und und..

Schuldner, die sich noch nie um was gekümmert haben >ohne< vor einem gefühltem Erschießungskomando zu stehen, vergessen genau so schusselig ihre abzugsfähigen Zahlungen - Logo ?

FAZIT: Also vorsicht, und handele ehrlich und mit Überlegung. Wenn du versuchst einen DEAL zu machen, indem du eine annehmbare prozentuale Summe als VOLL-Ausgleich anbietest "die als Spende von Oma Opa ect. kommen könnte", könntest du ggf. schnell ein offenes Ohr finden.

Nur, bedenke auch, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, hätte selbst die Mafia oder ein Massenmörder DAS GESETZ AUF SEINER SEITE - so auch hier !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
mepeisen  13.02.2019, 06:48
genau so wie viele zahlungsunwillige Schuldner

Das ist doch ziemlich übertrieben, so eine Aussage. Nicht jeder Schuldner hat die Schulden freiwillig und freut sich darüber.

eccojohn  13.02.2019, 18:55
@mepeisen

DA liegt ja oft der Hund begraben !

Viele Schuldner - lange aber nicht alle - kalkulieren ihr Vorgehen heute leider eiskalt - die alte teils löbliche Moral vergangener Jahrzehnte ist heute meist gänzlich OUT - natürlich wirkt das dann auch zum enormen Nachteil der korrekten Schuldner, die durch wiedrige Umstände irgendwann mal in Schieflage geraten aber dennoch bemüht sind, eine für beide Seiten angemessene Regelung und ordentl. Handhabung zu erreichen.

Nicht umsonst habe ich deutlich auf viel zu oft dubiosen Methoden etlicher unseriöser Inkasso-Unternehmen - die eindeutig verboten gehören - hingewiesen. Ehrliche Schuldner, die alles geben um ihren Verpflichtungen nachzukommen werden somit leider aus Gewohnheit mit dem selben Maßstab gemessen.

Das alles jedoch rechtfertigt die dubiosen Machenschaften diverser Inkasso-Abzocker nicht - die "kontrollierenden" Behörden scheinen dabei auch eher den Schlaf der Gerechten zu halten, statt ihren Job zu machen - ABER wen wundern solche Sachen in unserer selbstherrlichen "Verwaltungs-Diktatur"

"Es gibt kein gesetzlich verbrieftes Recht, dass einem eine Ratenzahlung gewährt werden muss."

Davon war aber auch nicht exakt die Rede. Es geht darum, dass ein säumiger Kunde zahlungsunfähig ist. Seine einzige Möglichkeit, seine Zahlungswilligkeit zu beweisen, ist, in Raten zu zahlen.

"Ratenzahlung für insgesamt maximal 12 Monate "

Wo steht das genau?

GiB lieber mal infos zu den Forderungen sowie Deinem finanziellen Status.

Tituliert ?

Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassounternehmen sind nicht zu empfehlen.

Nein, eine Ratenvereinbarung bedarf der Zustimmung, vor allem, wenn die Raten zu klein ausfallen.

mepeisen  13.02.2019, 06:46

Quatsch. Es ist nicht verboten, einfach Raten zu zahlen, wenn man das will. Da muss auch niemand zustimmen. Man zahlt sie einfach. Der Gläubiger/ das Inkasso könnte zwar theoretisch die Geldannahme verweigern, aber das tut niemand. Zumal man sich dann ins eigene Fleisch schneidet, denn sobald die Geldannahme verweigert wird, sind Folgekosten nicht mehr durchsetzbar.

AnglerAut  13.02.2019, 09:10
@mepeisen

Tu mir doch den Gefallen und hör auf auf meine Antworten zu schrieben und verfasse deine eigenen. Meistens kommt bei dir Unsinn raus. Natürlich werden sie das Geld nicht verweigern, aber die Zahlung hat keine positiven Folgen, es kann trotzdem ein Mahnbescheid kommen oder eine Klage ...

mepeisen  13.02.2019, 14:58
@AnglerAut

Ich habe meine eigenen Antworten verfasst. Solange du hier im Forum Unsinn von dir gibst, wirst du korrigiert. Dagegen tun kannst du exakt nichts.

Wenn du nicht korrigiert werden willst, dann antworte auf solche Fragen einfach nicht. Problem gelöst.

Wenn dir nicht passt, dass deine falschen Antworten korrigiert werden, dann gehe halt in ein anderes Forum. Problem gelöst.

All dies hatten wir schon mehrfach.

aber die Zahlung hat keine positiven Folgen, es kann trotzdem ein Mahnbescheid kommen oder eine Klage ...

Dann schreibe das auch so.

Du schreibst stattdessen:

Nein, eine Ratenvereinbarung bedarf der Zustimmung

Die beiden Aussagen haben inhaltlich nichts miteinander zu tun. Wirklich gar nichts.

AnglerAut  13.02.2019, 15:10
@mepeisen

Du verbesserst nicht falsche Aussagen, du bist nur der größte Korinthenkacker weit und breit.

Natürlich kann ich jedem Geld überweisen wie ich möchte, das kann mir kaum einer verbieten, aber wenn der andere nicht zustimmt, dann hat diese Zahlung einfach keinen Sinn und nicht die gewünschte Wirkung.

mepeisen  13.02.2019, 15:14
@AnglerAut
aber wenn der andere nicht zustimmt, dann hat diese Zahlung einfach keinen Sinn und nicht die gewünschte Wirkung.

Na, wenn du das sagst. Schuldentilgung kann auch eine gewünschte Wirkung sein. Und die hat es trotzdem.

Du sagst Korinthenkacker. Nett. Du übersiehst völlig, dass dein dahin geschriebener Satz völlig ohne Kontext auch gnadenlos falsch verstanden werden kann. Als ein "Es ist verboten, eine Rate zu bezahlen, da es einer Erlaubnis bedarf."

Wie gesagt: Wenn du nicht verbessert werden willst, dann lass es und antworte nicht.

Und wenn dir meine Verbesserungen nicht passen, hast du Pech gehabt. Korrigiert wirst du trotzdem weiterhin.

AnglerAut  13.02.2019, 15:17
@mepeisen

Mein Satz wár "eine RatenVEREINBARUNG" (= Ratenzahlung mit einer Wirkung) bedarf der Zustimmung.

Das ist nicht das selbe wie "es ist verboten Raten zu zahlen". Solche Feinheiten entgehen dir leider und daher sind deine Verbesserungen so uninteressant.

mepeisen  13.02.2019, 17:40
@AnglerAut

Na, wenn du das sagst. Es wird auch in Zukunft weiterhin korrigiert werden, wenn du falsche Dinge schreibst.

AnglerAut  13.02.2019, 17:42
@mepeisen

Dafür bedanke ich mich im Normalfall, nur leider kommt von dir selten eine Verbesserung.

mepeisen  13.02.2019, 17:49
@AnglerAut

Tja, deine Meinung, ich habe eine andere. Und nun? Das ändert nichts dran, dass ich dich weiter korrigieren werde, wenn du falsche Dinge schreibst.