Kann ich mich nur für meinen Nebenjob krank schreiben lassen?
Ich übe hauptberuflich einen Bürojob aus und gehe nebenher kellnern. Anfags war ich nur 1 bis 2 mal in der Woche eingeteilt und jetzt wird es immer mehr. Ich habe meinem Gastro-chef auch schon gesagt, dass ich nicht so oft kann, weil ich noch einen anderen Job habe, doch trotzallem wird es immer mehr. Auch mein eigentlicher Beruf leidet darunter, da ich kaum noch schlaf abkriege. ( an das ArbZG will ich gar nicht denken !! ) Ich habe meinen Nebenjob nun zum 31.01. gekündigt, doch gibt es die Möglichkeit schon jetzt damit aufzuhören ? Kann ich mich nur für meinen 400€-job krank schreiben lassen ?
Beispielsweise könnte ich mit einem "verstauchten Bein" problemlos im Büro arbeiten, da ich dort ja die meiste Zeit sitze.
7 Antworten
Das kannst Du, genau wie Du selbst schon beschrieben hast. Im übrigen kannst Du sehr wohl Einteilungen ablehnen, die dem Arbeitszeitgesetz widersprechen. Ich würde mit ihm sprechen, dass Du Ärger im Hauptjob bekommst, dass dies immerhin nur ein Nebenjob ist, dass er Dich bis zum 31.1. unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes einteilt.
Wenn das alles nichts nutzt, kannst Du immer noch zum Doc gehen.
Wenn Du soviele Stunden gearbeitet hast wie Du schreibst, hast Du da nicht noch einige gut??? Außerdem wielange hast Du den Job gemacht, Dir steht Urlaub zu. Dafür musst du aber wissen für wieviele Stunden an wievielen Tagen bist Du angemeldet. Das klär mal ab und rechne dann aus wieoft Du noch hin musst.
Doch und zwar seit dem 01.01.2007 ist das gesetzlich geregelt. Ganz einfsch 400 geteilt durch den vereibarten Stundenlohn gleich die maximale Stundenzahl im Monat die Du arbeiten musstest. JEder AN hat den Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr, ein Teilzeit beschäfftigter also anteilig der von ihm geleisteten Stunden zu einem Vollzeitbeschäfftigten. Also ich arbeite 47,5 Stund im Monat, bin für 5 mal 2 Stunden angemeldet und bekomme 24 Tage Urlaub plus das anteilig ausgezahlte Urlauabsgeld und Weihnachtsgeld.
Denkbar wäre es, aber schwer zu begründen. Ich könnte mir vorstellen, wenn dein "Neben-Chef" davon erfährt, könnte er versuchen, dir Probleme zu machen. Aber du kannst ja mal den Arzt fragen.
du kannst dich bedingt krankschreiben lassen, also beschränkt arbeitsfähig, mit befreiung von bestimmten tätigkeiten. das sollte gehen. frag den doc!
wenn du einem arzt die situation erklärst und er gut drauf ist, macht er das bestimmt.
In dem Restaurant werden die Stunden nicht aufgeschrieben. Jeder bekommt sein Geld direkt nach der Schicht bar ausbezahlt.In den Gehaltsabrechnungen sind IMMER 399€ angesetzt, auch wenn es meist wesentlich mehr war. Deshalb denke ich nicht, dass ich einen Urlaubsanspruch habe ?!?