Kann ich mich mit einem Zweitwohnsitz bei einer Freiwilligen Feuerwehr verpflichten?

8 Antworten

Ich gehe davon aus, dass mit "verpflichten" nicht vorrangig der Eintritt in die Feuerwehr sondern ein "an der Bundeswehr vorbeikommen" gemeint ist (das meine ich nicht mal negativ, habe ich auch gemacht).

In Deutschland ist Feuerwehr Länderrecht. Ersatzdienst in der Feuerwehr ist dennoch oft auf Kreis- oder sogar Brandschutzabschnittebene geregelt. Nicht in jeder Feuerwehr kann man sich verpflichten. Manch kleine Ortswehr mit Grundausstattung hat Probleme, dem Verpflichteten die Anzahl an Dienststunden bereitzustellen, die er bei der Verpflichtung über den normalen Dienst hinaus tätigen muss. Die Mitgliedschaft in einer FFW kostet die zuständige Gemeinde sehr viel Geld für Ausrüstung und Ausbildung. Wenn jemand aus dem Herzen heraus Lust auf die Feuerwehr hat und als aktives Mitglied rund um die Uhr einsatzbereit ist, bekommt die Gemeinde damit quasi viel mehr zurück. Wenn jemand aber im Grunde nur seinen Dienst absitzen will und bei Bedarf ständig nicht binnen weniger Minuten Verfügbar ist, dann besteht im Grunde kein Interesse seitens der Gemeinde und der FFW so jemanden aufzunehmen. Oft werden auch nur Leute verpflichtet, die bereits vorher Mitglied waren, eben weil dadurch sichergestellt ist, dass man niemanden durchschleppt, der nichts leistet.

Eine Verpflichtung in der Feuerwehr will also gründlich überlegt sein. Feuerwehrmitglied ist man nicht so als wäre man auch im Tennisverein oder im Kegelclub.

Wenn das grundliegende Interesse und die hohe Einsatzbereitschaft für die Feuerwehr nicht tief aus dem Inneren kommt, sollte man es lieber sein lassen.

Zum Verpflichten gibt es auch andere Möglichkeiten, die weniger Einsatz erfordern und wo auch der etwas weiter entfernte Wohnort eine kleinere Rolle spielt. Beispiele: - THW - DRK, Johanniter, etc - sofern im KatS eingebunden - Fernmeldezentrale / Fernmeldezug beim Stab HVB (im Regelfall direkt vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt aus)

www.blaulicht.org

Wenn er relativ schnell für diese Wehr verfügbar ist, wäre es normal kein Problem. Es bringt nur nichts, wenn er in die Feuerwehr aufgenommen wird und zu den Einsätzen immer zu spät kommt. Ich weiss, das in Niedersachsen Kameraden an ihrem Zweitwohnsitz in einer Feuerwehr Mitglied sind z.B. unterhalb der Woche aufgrund der Arbeitsstelle. Am besten mal mit den Verantwortlichen der Wehr über dieses Problem sprechen.

Das ist abhängig von den Aufnahmevoraussetzungen der FF. Die sind natürlich in erster Linie daran interessiert, mitglieder zu haben, welche im Einsatzfall auch schnell zur Verfügung stehen. Das wäre bei dem Kollegen sicher nicht gegeben, wenn er erst aus einem anderen Ort anfahren muss. Aber möglicherweise lässt sich mit dem zuständigen Wehrführer ja ein Kompromiss vereinbaren.

Das sollte eigentlich klappen, sprecht mit der Feuerwehrführung über die Sache.

ja ! dann ist er nur für bestimmte zeit einsatzbereit !