Kann ich mein Handy zurückgeben, wenn ich es nicht abbezahlen kann?!
Also, mein erstes Feux-Pas! Habe mir ein Handy zugelegt, welches ich nicht bezahlen kann und jetzt kam ein Schreiben, wo die Firma den ganzen Betrag sofort zurückverlangt. Es ist mir persönlich gerade von meinem übrigen Geld die ganze Summe aufzubringen. Kann ich das Handy an die Firma zurückgeben? Es ist etwa ein halbes Jahr alt, aber sehr selten benutzt, es sieht nagelneu aus und hat noch die Schutzfolie drauf! Würde die Firma das annehmen? PS: Es ist von O2!
8 Antworten
Wenn du einen Vertrag nicht einhalten kannst, mußt du für alles selbst aufkommen. Wenn du Glück hast, nimmt o2 das Handy wieder mit kräftigen Preisabschlag zurück. Mit Pech mußt du den Betrag mit Mahn- oder Rechtsanwalt/Gerichtskosten bezahlen und bekommst einen negativen Schufaeintrag (dann bekommst du über mehrere Jahre keinen Kredit mehr oder keinen Handyvertrag).
Liebe(r) iwoasaned,
ob die Firma das Handy zurücknimmt, kann man schwer sagen - ich glaube es nicht, aber Du kannst es ja mal versuchen.
Die andere Möglichkeit: Vereinbare mit denen eine Ratenzahlung. Am besten schriftlich und schlag denen eine Rate vor, die Du auf jeden Fall monatlich bezahlen kannst. Darauf gehen die Unternehmen eigentlich immer ein.
Melde dich auf jeden Fall dort, sonst werden die rechtliche Schritte einleiten...
Viele Grüße
Manche lassen sich aber auch auf eine geringere Rate mit höheren Zinsen und längerer Laufzeit ein. Einfach mal versuchen.
Wenn du schon vor Vertragsabschluß wußtest, daß du das Handy nicht bezahlen kannst und es wissentlich verschwiegen hast, hast du dich eines Betruges schuldig gemacht! Bleibt nur zu hoffen, daß du mit der Firma eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden kannst!
Nein, was sollen sie mit dem gebrauchten Handy. Es ist auf dem Markt nicht mehr viel wert. Du willst bestimmt auch kein Handy als neu kaufen, das jemand anders ein halbes Jahr mit sich rumgeschleppt hat.
Du solltest deine Zahlungsmoral und dein Gewissen etwas auf Fordermann bringen.
Das kann immer mal passieren, dass man knapp ist, keine Frage. Aber dann musst du auch mit den Konsequenzen leben.
Da steht im Vertrag: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Kannste zurückgeben, aber musst du vorher ankündigen und mit denen regeln. Nicht einfach so einsenden.
Ja genau, so stand es drinnen deswegen auch meine Frage. Also was ist jetzt wahr, alle anderen meinen, es wäre nicht möglich! ^^
selbst wenn du es zurückgeben kannst, glaube ich nicht, dass du dein Geld komplett zurückbekommst.
Geld zurück gibt es nicht, da auch nichts bezahlt wurde... oder eben nur ein Teil. Das wird als Zeitwert abgezogen.
Bei der Schilderung des Fragestellers ist davon auszugehen, dass eine vereinbarte Ratenzahlung bereits seit einiger Zeit ausgeblieben ist...