Handy zurückgeben, Verkauf an Minderjährige?
Guten Tag,
ich musste gestern erfahren, dass meine Schwester ( 15 Jahre ) von unserer Urlaubskasse Geld entwendet hat ( 550 Euro ) und sich damit beim Euronics ( Berlet ) ein neues Handy für 500 Euro gekauft.
Kann ich problemlos die Ware zurückgeben oder muss ich einen Anwalt einschalten ?
Habe nur noch den Karton und die Rechnung. Kopfhörer und Ladegerät hat sie wohl entsorgt.
Geschichte hierzu ist, dass wir über die Sommerferien das Handy von ihr weggenommen haben, da sie ein ziemlich übles Zeugnis mit nach Hause gebracht hat und das Auto der Lehrerin beschädigt hat.
Ich weiß das Verhalten meiner Schwester ist nicht normal, sie ist bereits seit nem Jahr bei der Therapie, da starke Verhaltensstörungen vorhanden sind.
16 Antworten
Der Kaufvertrag kann rückgänig gemacht werden, es ist jedoch Wertersatz für die fehlenden Teile zu leisten.
Anständig wäre es aber schon, den Wertverlust zu ersetzen.
Anständig wäre es gewesen, das Handy gar nicht erst zu verkaufen..
Ich kenne eine 15 Jährige, die aussieht wie 20. Ich hätte mir nicht mal ihren Ausweis zeigen lassen, oder ist das beim Erwerb von Handys verpflichtend?
Das Mädchen hat durch ihr Verhalten einen Schaden produziert. Ich würde sie das alleine schon aus pädagogischen Gründen bezahlen lassen, anstatt dem Händler im Rahmen des gesetzlich Möglichen den Schaden zu überlassen.
Nein, das ist nicht verpflichtend aber dann eben eigenes Risiko.
...denke, das geht. Aber die fehlenden Teile wirst du wohl zahlen müssen.
Ist jetzt Laienwissen und es kommt sicher auf das Alter deiner Schwester an - aber grundsätzlich würde ich mal davon ausgehen, dass so ein Kauf nicht mit "Taschengeld" abgedeckt ist, also von vornherein nicht legitim war....
Wer sagt denn das Eltern kein Taschengeld in höhe von 500€ zahlen dürfen?
Die Höhe des Taschengeldes hängt von den Eltern ab und sie kann ihr Taschengeld auch ansparen und ausgeben ... solange keine Folgekosten entstehen. Wenn die Eltern aber nicht einverstanden sind, dann können sie den Vertrag jederzeit rückgängig machen. (geklautes Geld für Handykauf).
"Taschengeld" war bewusst in Anführungszeichen gesetzt und bezog sich auf §110 BGB. Da zum Zeitpunkt meiner Antwort das Alter noch nicht in der Frage gestanden hat, ist auch das ein wichtiger Punkt - denn wenn eine 9-Jährige 500 Euro auf den Tisch legt, ist es ein Unterschied zu einer 15-Jährigen (sollte zumindest beim Verkäufer so sein). Zudem ist im vorliegenden Fall ja kein Taschengeld verwendet worden und auch kein Geld, das ausdrücklich zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurde. Im Gegenteil - wäre es Taschengeld gewesen, ist wohl eher davon auszugehen, dass die Eltern einem Kauf ausdrücklich widersprochen hätten.
So oder so hätte der Verkäufer sich wohl keinen Zacken aus der Krone gebrochen, das Einverständnis der Eltern ausdrücklich einzuholen.
Aus den genannten Gründen würde ich sagen, dass gute Chancen bestehen sollten, den Kaufvertrag für unwirksam erklären zu lassen.
Den Paragraphen hatte ich auch im Sinn. Der Verkäufer wollte den Umsatz und hofft das es gut geht.
Ja, das ist leider zu vermuten....
Zunächst steht einmal fest, dass kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist (§§ 2, 106, 108 BGB). Deine Schwester hat ohne die erforderliche Einwilligung bzw. Genehmigung der gesetzlichen Vertreter eine Willenserklärung abgegeben, welche mit der Verweigerung der Genehmigung durch deine Eltern unwirksam geworden ist.
Die Rechtsfolgen unwirksamer Verträge richten sich nach §§ 812 ff. BGB. Hiernach könnt ihr zunächst von dem Verkäufer das Geld zurückfordern. Der Verkäufer hat dagegen einen Anspruch auf das Handy. Soweit Kopfhörer und Ladegerät tatsächlich weg sind, hat der Verkäufer wohl Pech gehabt. Ihr könnt euch insoweit auf Entreicherung berufen, sodass kein Wertersatz für diese Gegenständige zu leisten ist (§§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1 BGB).
Das ist möglich. Allerdings müssten dies Deine Eltern machen.
Nö, kein Wertersatz.