Kann ich Krankengeld beziehen nach abgebrochener Reha?

6 Antworten

Abgebrochen, aus welchem Grund ?? Warst Du Krank oder keine Lust mehr gehabt.

Krankengeld steht nur demjenigen zu der offiziel vom Arzt als Arbeitsunfähig eingestuft wird, und natürlich auch anderes passt, wie z.B. nicht schon ausgesteuert usw.

I.d.R. sagt die der Rehaträger per schreiben Bescheid was zu tun ist, oder sogar die Angestellten die bei der Rehaeinrichtung sind, schliesslich hast Du Dich irgendwo bei denen abgemeldet unterschrieben und Unterlagen ausgehändigt bekommen.

Oder bist Du einfach nicht hingegangen.

Irgendwie fehlen mir bei Deine Frage wichtige Punkte die Du nicht erwähnt hast.,,


Hallo huhu87,

Sie schreiben:

Kann ich Krankengeld beziehen nach abgebrochener Reha?

Ich habe 5 Monate von angedachten 6 Monaten in einer Reha verbracht und dann habe ich sie 1 Monat vor Ende beendet. Meine Frage wäre, ob und wie ich nun mein Lebensunterhalt finanzieren kann. Ich bin Angestellter in meiner Firma , welche mit mir in Kommunikation steht sagt, dass Krankengeld bezogen werden kann . 

Antwort:

Unter ausdrücklichem Vorbehalt!

Jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders!

Ihre Ansprechpartner sind der zuständige REHA-Kostenträger und Ihre Krankenkasse!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/71816/welche_folgen_hat_der_abbruch_einer_reha

Auszug:

GESUNDHEIT ... 27. September 2016

Welche Folgen hat der Abbruch einer Reha? Wer eine Reha-Maßnahme storniert oder aufgibt, muss die Kosten in der Regel nicht erstatten

Die Rehabilitations-Maßnahme ist bewilligt worden, doch der Patient tritt sie nicht an oder bricht den Aufenthalt in der Reha-Klinik eigenmächtig ab. Welche Konsequenzen hat dieses Verhalten? Der Sozialverband VdK hat bei zwei Leistungsträgern, der Deutschen Rentenversicherung Bund und einer gesetzlichen Krankenkasse, nachgefragt.

In der Regel werden Reha-Leistungen von der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung bezahlt. Sollten diese nicht zuständig sein, kommt die Krankenkasse infrage. Sind die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt, hat man ein Recht auf eine Reha. Doch wer beispielsweise bei der Rentenversicherung einen "Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellt, hat laut der Sozialgesetzgebung auch Mitwirkungspflichten. So müssen zum Beispiel die erforderlichen Angaben zur Reha richtig und vollständig sein. Um bei einem Nichtantritt oder einem vorzeitigen Abbruch keine Überraschungen zu erleben, sollte man sich vorher gut informieren und die Unterlagen sorgfältig durchlesen. In Zweifelsfällen hilft der VdK weiter.

Einen Antrag auf Reha-Leistungen kann man übrigens jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Doch das kann Folgen haben. So ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Versicherte von der Krankenkasse extra aufgefordert worden ist, einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dieser dann zurückgenommen, ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat. Die Konsequenz kann sein, dass ein eventuell bestehender Anspruch auf Krankengeld entfällt.

Bricht man die Reha beispielsweise aus familiären Gründen ab, zahlt die Krankenkasse für die tatsächlichen Reha-Tage, sagt Jessica Peter, Referentin Rehabilitation beim AOK-Bundesverband. Nur für diese Tage müssen Patienten über 18 Jahre dann auch den Eigenanteil von zehn Euro pro Tag zahlen. Bezüglich der Kosten für An- und Abreise sollte man sich mit der Krankenkasse und der Reha-Einrichtung abstimmen, da hierzu vertragliche Regelungen existieren können, empfiehlt Peter.

Reha vor Rente

Auch beim Rentenversicherungsträger sind bewilligte, aber nicht angetretene Reha-Leistungen nicht unmittelbar mit Kosten oder Schadensersatz verbunden, wie Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund erläutert. Jedenfalls nicht so, wie man es von der Stornierung einer Hotelbuchung kennt. Allerdings kann sich ein Abbruch wegen des Grundsatzes "Reha vor Rente" auf einen möglichen Erwerbsminderungsrenten-Anspruch auswirken. Die Rentenversicherung kann erwägen, eine angedachte oder gezahlte Erwerbsminderungsrente zu versagen oder zu entziehen. Und zwar, wenn wahrscheinlich davon auszugehen ist, dass wegen der nicht in Anspruch genommenen Reha die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird (§ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I).

Auch können Rentenversicherungsträger oder Reha-Einrichtungen die Reha-Leistungen generell versagen. Und zwar, wenn der Betroffene seinen Mitwirkungspflichten bei der Feststellung des konkreten Reha-Bedarfs (erforderliche ärztliche Untersuchungen) oder der Durchführung der Rehabilitation (Teilnahme) nicht nachkommt.

Wer seine Reha-Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten zu befürchten. Das gilt auch, wenn die Reha-Einrichtung, beispielsweise aus disziplinarischen Gründen oder wegen mangelnder Mitwirkung, den Patienten nach Hause schickt. Bereits entstandene Kosten werden ebenfalls nicht eingefordert, so Stefan Braatz.

Überdies genießt die Reha-Einrichtung Hausrecht. Verstößt ein Patient gegen die Hausordnung, kann dieser vorzeitig entlassen werden. Verursacht er zudem (Sach-)Schäden, muss er gegebenenfalls Schadenersatz leisten. Das ist aber kein sozialrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem zwischen Einrichtung und Patient. Der Rentenversicherungsträger hat damit nichts zu tun.

Sabine Kohls

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Fazit:

Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich ggf. vom VDK beraten, helfen, unterstützen!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße

Konrad

Ehrlich wie kann man nur so AHNUNGSLOS sein.

Du hast ETWAS , d.h. bist unbrauchbar geworden für de normalen Arbeitsmarkt.

dAS eTWAS GEHT nimmer weg.dESHALB rEHA:

 Hoffe nur das die Firma Dich nicht weg blässt. Hast die Reha abgebrochen obwohl diese mA?NAHME zum Erhalt deiner vollständigen Arbeitskraft diente.  dANN MÖCHTEST dU kRANKENGELD  ?

BIST WOHL NACH DIESEM aBBRUCH GESUND.

Mazaran  28.07.2017, 21:45

das ist ja echt schlimm mit Ihre Klein- und Großschreiberei durcheinander, geben Sie sich in Zukunft bitte etwas mehr Mühe. das ist unangenehm zu lesen !!!

Karrrrrl  30.07.2017, 03:40
@Mazaran

das IsT TRAinINg füR <DEn AUgApFel !!!

Hast du die gegen den ärztlichen Rat abgebrochen? 

Dann hast du schlechte Karten, denn du bist verpflichtet deiner Genesung nicht gegen zu wirken? 

Was sagt denn deine Krankenkasse dazu?

Erkundige dich bei deiner Krankenkasse. Da du die Reha abgebrochen hast, stehen die Chancen wahrscheinlich nicht so gut.