Kann ich im Arbeitsvertrag die Adresse meines Freundes angeben?

7 Antworten

Deinem AG wird das ganz egal sein ob Du dort gemeldet bist oder nicht. Allerdings mußt Du dem AG die Gelegenheit geben, Dich schriftlich zu erreichen. Stichwort Abmahnung, Kündigung.

Das ist vor allem dann zu beachten, wenn doch ein Wohnortwechsel stattfindet. Eine Kündigung zB würde an die bekannte Adresse gehen und mit Einwurf in den Briefkasten auch als zugegangen gelten.

Der Meldestelle ist auch ziemlich egal welchen Wohnsitz Du beim AG angibst.

Du musst die Adresse angeben,wo Du gemeldet bist und die Adresse des Freundes,wo du zur Zeit wohnst und lebst.Der Arbeit wegen.

du solltest in der Adresse aber wenigstens deinen Namen mit c/o erwähnen, damit dich auch die Post erreichen kann, denn an seinem Briefkasten steht sicherlich nicht dein Name

Also kleinertiger19 c/o NN

NN steht hier für den Namen des Freundes

rein rechtlich deine hauptadresse/erstwohnsitz..

Rechtlich gesehen muss im Arbeitsvertrag deine Polizeilich gemeldete Anschrift eingetragen werden. Jede andere Anschrift in diesem Arbeitsvertrag wäre Urkundenfälschung und das ist strafbar.

kleinertiger19 
Beitragsersteller
 14.10.2013, 00:58

Das ist sicher keine Urkundenfälschung. Ich wohne dort ja tatsächlich.