Kann ich im Arbeitsvertrag die Adresse meines Freundes angeben?
Hallo,
ich muss einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Nun ist es so, dass ich 60Km von meinem Freund entfernt wohne und ich mir in seiner Nähe einen Job gesucht habe. ( Für 5 Monate )
In der Bewerbung habe ich dann auch seine Adresse angegeben.
Ist es ok, wenn im Arbeitsvertrag auch die Adresse meines Freundes steht ( in der Zeit wo ich arbeite wohne ich ja da ) oder muss es die Adresse sein, wo ich gemeldet bin?
Danke
7 Antworten
Deinem AG wird das ganz egal sein ob Du dort gemeldet bist oder nicht. Allerdings mußt Du dem AG die Gelegenheit geben, Dich schriftlich zu erreichen. Stichwort Abmahnung, Kündigung.
Das ist vor allem dann zu beachten, wenn doch ein Wohnortwechsel stattfindet. Eine Kündigung zB würde an die bekannte Adresse gehen und mit Einwurf in den Briefkasten auch als zugegangen gelten.
Der Meldestelle ist auch ziemlich egal welchen Wohnsitz Du beim AG angibst.
Du musst die Adresse angeben,wo Du gemeldet bist und die Adresse des Freundes,wo du zur Zeit wohnst und lebst.Der Arbeit wegen.
du solltest in der Adresse aber wenigstens deinen Namen mit c/o erwähnen, damit dich auch die Post erreichen kann, denn an seinem Briefkasten steht sicherlich nicht dein Name
Also kleinertiger19 c/o NN
NN steht hier für den Namen des Freundes
rein rechtlich deine hauptadresse/erstwohnsitz..
Rechtlich gesehen muss im Arbeitsvertrag deine Polizeilich gemeldete Anschrift eingetragen werden. Jede andere Anschrift in diesem Arbeitsvertrag wäre Urkundenfälschung und das ist strafbar.
Das ist sicher keine Urkundenfälschung. Ich wohne dort ja tatsächlich.