Kann ich einfach zur Polizei gehen, wenn ich den Verdacht habe, jemand hat meine Post geöffnet?
Ihr Lieben! Folgendes Problemchen habe ich: Ich habe mich vor 3 Monaten von meinem Lebensgefährten getrennt und bin in eine eigene Wohnung umgezogen. Einen Nachsendeantrag habe ich gestellt und der funktioniert auch ohne Klagen. Nun hatte ich am letzten Mittwoch Post für mich in meinem Briefkasten, der von meinem Ex eingeworfen wurde. Abends wollte ich diesen dann öffnen, bin aber stutzig geworden, als ich mir diesen Brief näher angeschaut. Kann eigentlich ein Blinder sehen, daß da Wasserdampf und Kleber zum Einsatz kamen. Meine Frage nun: Kann ich einfach so zur Polizei gehen und meinen Verdacht äußern? Ich muß vielleicht noch dazu sagen, daß ich selber von 2 Briefen weiß, die mein Ex schonmal von einer anderen Person einfach so aufgemacht, gelesen und wieder geklebt hat... Danke Euch!
14 Antworten
Ja, Du kannst Anzeige erstatten wg. Verletzung des Briefgeheimnisses. Die Beweisführung wird allerdings schwierig werden...
Vielleicht einfach vermeintliche Unvollkommenheiten mit dem Schwamm der menschlichen Güte zudecken. Die Polizei hat mit großer Sicherheit besseres zu tun, als sich um kindliche Beziehungskisten zu kümmern.
man kann wegen alles einfach so zur polizei gehen,blos ob es was bringt ist ne andere frage....in deinem fall hast du keine beweise oder...?
leider zählt nun mal es zählt nicht was du weist sondern was du beweisen kannst...wenn keine beweise oder zeugen vorhanden sind wird es dir nicht viel bringen....leider!
Klar kannst du ihn anzeigen. Aber es wird wahrscheinlich fallen gelassen, weil es 1. geringfügig ist und keine Schäden dadurch entstanden sind und 2. müsstest du es beweisen können, was eher schwierig werden könnte. Also kannst du dir den Gang eigentlich sparen.
also der brief ist an die alte wohnung gegangen und dein ex hat ihn von da rausgeholt und bei dir eingeworfen?
schwierig, du bist in der beweispflicht
Fingerabdrücke im Innern