Kann ich eine Verpflegungspauschale angeben?
Hallo zusammen, ich arbeite auf dem Bau, meine Firma ist 10km entfernt. Ich mache immer 200std+ im Monat also bin ich täglich mindestens 9std am arbeiten (Pause schon abgezogen). Kann ich da die 14€ Verpflegungspauschale dann für jeden Tag an dem mir 9+ Stunden bezahlt wurden angeben? Also ich fahre jeden Morgen zur Firma, steige dort in den firmenbus und fahre zu den Baustellen (keine Dauerbaustellen eher alle 2-3 Tage eine andere Baustelle).
3 Antworten
Bauarbeiter mit wechselnden Beschäftigungsorten haben grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte - wenn aber, so wie bei Dir, täglich zunächst die Firma aufgesucht wird und dann zu den Baustellen gefahren wird, dann ist die Firma die erste Tätigkeitsstätte (Fahrten dorthin = Entfernungspauschale 0,30 € für einfache Fahrt pro Entfernungskilometer) - die Baustellen gelten dann als Auswärtstätigkeit.
Der Verpflegungsmehraufwand kann für jede Baustelle (Beschäftigungsort außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte) angesetzt werden.
Die gesetzliche 3-Monatsfrist, die den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt, hat auch bei Arbeitnehmern an wechselnden Einsatzstellen weiterhin ihre Gültigkeit.
Wenn Du, wie Du schreibst, alle 2 bis 3 Tage die Baustelle wechselst, dann hast Du über alle Arbeitstage die Möglichkeit den Verpflegungsmehraufwand anzusetzen sofern die Zeitgrenze überschritten wird..
Es sollte ein entsprechender Nachweis geführt werden (z. B. vom ArbG unterschriebene Aufstellung über die Einsatzorte und Einsatzzeiten).
Die Zeit von 8 Std. läuft aber erst ab Verlassen des Betriebshofes los bis zur Rückkehr dorthin oder, falls Du von der Baustelle direkt nach Hause fahren solltest, bis nach Hause. Die Fahrt- und Pausenzeiten werden mitgerechnet.
Die Fahrten von der Baustelle nach Hause (ohne daß man zum Betriebshof zurückkehrt) könnten zudem zusätzlich als Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit angesetzt werden - nur die Fahrt morgens zum Betriebshof stellt eine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte dar.
Super vielen Dank 😊
Zeichne auf, wann du wo bist, wann du losfährst, von deiner ersten Tätigkeitsstätte losfährst und wann du wieder zuhause bist. Und vergiss die Berufsbezeichnung nicht. Dann dürfte es kein Problem sein, gerade bei ELSTER kann man ja alles super detailliert angeben.
Angeben kann du Alles, ob es anerkannt wird, ist die andere Frage.
Warum sollte das nicht anerkannt werden?