Kann ich eine gefälschte Uhr als "Replikat" im Internet verkaufen?
Hallo,
ich habe eine offensichtlich gefälschte Uhr eines bekannten Herstellers, die ich gerne verkaufen würde. Die Uhr wurde mir von Bekannten aus Asien mitgebracht.
Ist es auch verboten eine Fälschung anzubieten, wenn man kenntlich macht, daß es sich hierbei um ein Replikat handelt? Den Preis würde ich natürlich dementsprechend niedrig ansetzen.
Ich freue mich auf Eure Antworten.
13 Antworten
lass die finger davon - die einfuhr und auch der vertrieb von "nachgemachtem" ist strafbar. und ich glaube, bei ebay sind die auch ziemlich konsequent mit der löschung und verfolgung solcher angebote, da hat es in der vergangenheit schon richtig dolle ärger gegeben.
so etwas zu handeln, würde ich tunlichst unterlassen.
insbesondere im internet
ja ist verboten. auch wenn du so ehrlich bist und das gleich zugibst :) nicht weil du einen potentiellen käufer täuschen könntest, sondern vor allem, weil du damit die marke des original hersteller schädigst.
du darfst eine offensichtliche fälschung auch dann nicht verkaufen wenn du es angiebst. zumindest wird es den hersteller des originalprodukts nicht gefallen und wird gegen dich vorgehen
Wenn du schon weißt, dass es ein Plagiat ist, darfst du es nicht verkaufen und überhaupt
nicht in Umlauf bringen. Es ist schwierig, als Laie zu sehen, wo da die Grenzen sind.
Es gibt doch auch gewerbliche Händler, die ganz legal Kopien von Bühnenklamotten von
Popstars verkaufen. Letztendlich kann dir nur ein auf Copyright spezialisierter Anwalt die
Frage richtig beantworten. Schon allein einen Markennamen bei Ebay benutzen kann sehr
teuer werden, das fängt oft schon im vierstelligen Bereich an.
Grundsätzlich ist der Verkäufer für das Produkt verantwortlich. Firmen setzen gern ihre
Anwälte im Internet und speziell auf Ebay an. Also vorsichtig sein!