Kann ich die Rechtschutzversicherung meines Vater in Anspruch nehmen?
Hallo,mein Fahrzeug ist über meinen Vater versichert und somit auch auf ihn angemeldet.Kann ich nun seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wenn es sich um einen Rechtsstreit wegen dem Fahrzeug handelt?Gruß
9 Antworten
Nur wenn Du auch in der RECHTSschutzversicherung mit benannt bist. Das Auto ist die eine Sache, der Rechtsschutz die andere.
Bitte in der Police nachsehen ob es eine "Familien-RS, eine Fahrzeug-RS oder eine Fahrer-RS ist. Bei Familien-RS "könnte" es sein. Beim Fahrzeug-RS nein. Beim Fahrer-RS ja. Also, Police wälzen oder Anwalt fragen. Anwälte kennen sich bzgl. der Vertragsbestimmungen teilweise besser aus wie die Vermittler.
Sofern Du den Rechtsstreit verursacht hast, Nein. Denn Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Personenversicherung. Allerdings sofern die RSV eine Familienversicherung ist, wäre das denkbar. Ob diese aber auch Verkehrsrechtsschutz-Kosten übernimmt, da habe ich Zweifel.
Dein Vater ist der Halter und hat einen Verkehrsrechtsschutz?
Dann dürfe dies über die Rechtschutzversicherung gehen, allerdings sind deine Angaben etwas dürftig, was den Rechtsstreit wegen dem Fahrzeug behandelt.
Denn der beträfe im Prinzip doch nur den Halter des Fahrzeuges, also den Versicherten.
das kommt auf das "klein Gedruckte" an. Meistens gilt solche Versicherung nur wenn ihr gemeinsam in einem Haushalt lebt und du noch deine Beine unter seinen Tisch steckst.