Kann ich den Wagen, welcher auf meinen Mann läuft, ummelden?

8 Antworten

Wenn Du die kompletten Fahrzeugpapiere, also Zulassungsbescheinigung Teil I und II, gültige AU und HU hast, könntest Du das Auto ummelden.

Aber....wer steht im Kaufvertrag ? Wenn eine Finanzierung läuft, wird die Zul.-Bescheinigung Teil II sicher bei der Bank liegen. Somit wäre eine Ummeldung nicht möglich ohne das Einverständnis deines Noch-Manns.

Wenn er allein der Käufer war, kann er das Fahrzeug dir weg nehmen. Der Spruch, wer den Brief hat, dem gehört das Auto ist nicht gültig.

Fahrzeugbrief "organisieren", auf Dich ummelden, fertig.

Im Fall der Scheidung fällt das Auto eh unter Zugewinn (sofern Gütergemeinschaft) und würde in dieser Konstellation dir zugesprochen werden.

petronella75 
Beitragsersteller
 22.06.2010, 12:25

Der Fahrzeugbrief ist noch beim Autohaus, da im Januar die Abschlussrate fällig ist. Bist Du sicher, dass der Wagen mir dann zugesprochen werden würde? Ich bin ohne das Auto echt aufgeschmissen und ich muss ja jetzt noch mehr arbeiten (Stundenzahl erhöhen), damit ich dass alles so schaffe.

Danke schon mal für die schnelle Anwort. An Alle natürlich die schon geantwortet haben.

Freebyte  22.06.2010, 13:29
@petronella75

Dass mit der Ratenzahlung ist natürlich eine neue Tatsache. Wer hat den Vertrag unterschrieben? Wenn es Dein Mann war und der auch die Raten leistet ist das nicht hübsch weil nach Schlusszahlung das Auto theoretisch sofort verkaufen kann.

Sorg also schonmal dafür, dass Du den Zweitschlüssel sicher verwahrst und gib dem Autohaus Bescheid dass Du den Brief im Januar persönlich abholst - dann sofort Ummelden und in Deckung gehen ob des kommenden Tobsuchtsanfalls deines zukünftigen Ex.

Du musst Dich eh schnellstmöglich um einen Fachanwalt für Familienrecht kümmern wenn Dein Mann die Trennung vor hat. Der Anwalt kann Dir dann auch konkret sagen, was mit dem Auto passiert. Du musst ihm ausdrücklich sagen, dass Du die Hauptnutzerin des Fahrzeugs bist und es daher Gemeinschaftseigentum zuzurechnen wäre.

Frühzeitig Anwalt deshalb auch, weil Dein Mann versuchen wird wärend der Trennung seinen Anteil am Gemeinschaftsvermögen zu reduzieren um sich beim Zugewinnausgleich nicht wesentlich besser als Dich zu stellen (das gemeinsame Vermögen wird erst zum Stichtag der Scheidung ermittelt, nicht zum Zeitpunkt der Trennung, verkauft er also das Auto und versäuft das Geld ist es aus dem Vermögen draussen).

Die Ex meines Mannes hat den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein seines Wagens behalten bei der Trennung.

Wie uns zu Ohren kam, hat sie kurz nach der Trennung den Wagen umgemeldet. Also ja, wenn Du den Fahrzeugbrief bzw. -schein hast, kannst Du ihn jederzeit auf zB. Deinen eigenen Namen ummelden.

also wenn er auf ihn läuft, hast du keine Chance...Wer hat den Kaufvertrag unterschrieben????Wenn du ihn unterschrieben hast, dann ist es dein Auto...Und dann kannst du ihn auch auf dein namen anmelden

Freebyte  22.06.2010, 12:11

Kaufvertrag etc. interessieren nicht. Wer den Fahrzeugbrief vorlegen kann, kann das Auto auf seinen Namen zulassen.

verreisterNutzer  22.06.2010, 12:15
@Freebyte

also muss sie ihm bloss das Ding heimlich wegnehmen und zur Zulassung??

Steinbeisser1  22.06.2010, 12:25
@verreisterNutzer

Genau, der Fahrzeugbrief ist entscheidend und wichtig ...

Da gibt es nur einen wirklich vernünftigen Rat.

Ab zum Anwalt, denn es gibt ja sicher noch mehr zu regeln zwischen euch.

Erstmal gehört das Auto deinem Mann und dir nur 1000,- Euro davon. Um es mal etwas gespitzter zu formulieren.

Deinen Frust kann ich aber schon nach vollziehen.