Kann ich den Nymphensittich zurückgeben?
Als ich den Vorschlag von einigen Usern in Erwägung gezogen habe zu meinem weiblichen Nymphensittich Baby einen männlichen Nymphensittich Baby zu holen hat sich das als fatalen Fehler gezeigt und wieder einmal wurde ich eines besseren belehrt, dass man Leuten im Internet nicht trauen soll.
Der Neue Nymphensittich beisst aggressiv um sich und ist voller Hass. Ich habe jetzt den Verkäufer angerufen und die meinten, dass ich morgen nochmal anrufen solle aber er meinte zusätzlich dass es wahrscheinlich nicht gehen wird weil es ein Vogel ist.
Haustiere werden ja rechtlich gesehen als Objekt bewertet und wir haben noch die Quittung, darüber hinaus hat der Vogel noch diesen Metal Fußring oder was auch immer das ist, wo so eine Nummer ist weil das vergessen wurde abzunehmen außerdem gefährdet dieser Vogel das Leben des anderen - den neuen haben wir erst seit kurzem deshalb denke ich dass das genug Grund ist den wieder zurück zu geben und unser Geld zu verlangen.
Wie ist es jetzt rein rechtlich gesehen? Wäre evtl. ein Umtausch möglich? Wir rufen zwar morgen nochmal an aber ich will rein aus rechtlicher Sicht wissen nach diesen Gründen, ob das möglich wäre.
8 Antworten
Der Fehler war das du von anfang an nur einen geholt hast und nicht gleich zwei.
Das du dich nicht über die Haltung von Nymphensittichen informiert hat und eine Vergesellschaftung auch völlig falsch angegangen bist. Wer weiß wo du den Vogel geholt hast - das könnte auch ein großer Fehler gewesen sein. Futterhaus, Fressnapf usw eignen sich nicht dazu einen Vogel zu holen. Direkt vom Züchter eher, aber auch da gibt's genug die schlecht sind und die Tiere krank und verstört. Im Tierheim geht es ganz gut, da bekommt man wenigstens gesagt wie das Tier tickt.
Bei Nymphensittichen kann es teils Wochen dauern bis sie sich verstehen, wenn man sie einzelnd kauft. Man sollte immer ein paar kaufen, welches harmoniert.
Du solltest dich nochmal grundlegend informieren.
Rein rechtlich gibt es bei Käufen im stationären Handel kein Widerrufsrecht. Der 14 tägige Widerruf ist nur bei Fernabsatzgeschäften, also telefonisch, per Fax oder online, gesetzlich vorgeschriebenen.
Sämtliche Regelungen zum Umtausch im stationären Einzelhandel basieren alleine auf Kulanz der Händler. Zur Rücknahme einer verkauften Ware, worunter auch Vögel zahlen, besteht keine rechtliche Verpflichtung.
Wenn der Händler den Vogel nicht zurück haben will, ist das also sein gutes Recht, wenn nicht im Kaufvertrag gesondert ein Rückgaberecht vereinbart worden ist.
und wieder einmal wurde ich eines besseren belehrt, dass man Leuten im Internet nicht trauen soll.
Und fragst aber genauso wieder Leute aus dem Internet, was su nun tun sollst...?! 🤣 Humor? 😏🤔
Es ist nicht der Fehler der User, die dich darauf hingewiesen haben. Man beließt und informiert sich VORHER über das Tier, welches man sich anschaffen möchte. Hättest du das getan, hättest du selbst gewusst, dass man Nyphensittiche - als Schwarmtiere - nicht einzeln hält!! Das ist sogar per Tierschutzgesetz verboten! Also schieb die Schuld nicht auf die (anderen) Leute. Du hast es versäumt, dich kundig zu machen!
Der Neue Nymphensittich beisst aggressiv um sich und ist voller Hass.
Ein Tier wird niemals böse geboren und ist voller Hass. Hier wirst wohl auch wieder du es vergeigt haben, indem die Zusammenführung, wenn es denn überhaupt eine (geplante) gab, falsch lief. Es ist nicht damit getan, den einen Vogel zu dem anderen zu setzen und es herrscht Friede, Freude, Eierkuchen!
Ich habe jetzt den Verkäufer angerufen und die meinten, dass ich morgen nochmal anrufen solle aber er meinte zusätzlich dass es wahrscheinlich nicht gehen wird weil es ein Vogel ist.
Klingt für mich nach einer Ausrede. Was soll bei einem Vogel denn anders sein als bei einer Katze oder einem Kaninchen? Entweder er möchte ihm zurück nehmen oder nicht. Da geht es nicht um "weil er ein Vogel ist", sondern wohl eher darum, verkauft ist verkauft und Rücknahme wäre Kulanz. Und da er um den heißen Brei herumreden, kannst du mal davon ausgehen, dass das nix wird mit Rückgabe (gegen Geld).
Würde mich wundern, wenn das ein Züchter war - in beiden Fällen! Denn eigentlich hätte man dir beim Kauf des ersten Vogels schon sagen müssen, dass man sie mindestens zu zweit hält. Bei mir hättest du nie einen Vogel bekommen, wenn du mir sagen würdest, dass der alleine sein wird! Mindestens zwei oder keiner.
Spätestens beim zweiten Kauf hätte man dir erklären müssen, dass eine Zusammenführung stattfinden muss, und zwar geplant, und wie man das genau macht und was es zu beachten gilt.
Jetzt hast du den Salat. Aber die Tiere leiden unter deinen Fehlern!
Um auf deine eigentliche Frage gezielt einzugehen: Wenn im Kaufvertrag explizit steht, dass ein Umtausch möglich ist bzw der Vorbesitzer das Vorkaufrecht bei Weitergabe hat, dann ist es möglich. Alles andere wäre Kulanz und du bist der Bittsteller.
du solltest dir die Schuld geben, denn du hast von Anfang an keine verantwortungsbewusste Haltung praktiziert und auch die Vergesellschaftung lief falsch. Erkundige dich langsam wie man diese Tiere nach ihren Bedürfnissen hält und suche dir Hilfe um beide verantwortungsbewusst zu vergesellschaften
Ist wie bei Menschen: Nicht jeder Mensch verträgt sich mit jedem anderen Mensch
Und wie schon geschrieben: zwei getrennte Käfige um sie aneinander zu gewöhnen
Hätte der Züchter Dir eigentlich auch sagen sollen