Kann ich bei neuen Arbeitsplatz 2 Tage frei nehmen?
Hallo
Ich habe durch eine zeitfirma einen neuen Arbeitsplatz gefunden und bin schon 1 Monat hier tätig. Ich will mir aber Ende des Monats mir 2 Tage frei nehmen. Laut Gesetz weiss ich dass es geht da meine zeitfirma schon angegeben hat dass ich diesen monat 2 urlaubstage habe. Doch meine frage, ist es angebracht bei meiner arbeit zu fragen oder ist es ein schlechter Eindruck? Oder sind 2 Tage zu viel? Ich möchte schon dass die mich nach ner gewissen Zeit übernehmen.
Bitte um Antwort danke im voraus.
5 Antworten
Wenn Du die zwei Tage unbedingt brauchst, frag ob das möglich ist. Reicht ein Tag, würde ich gerade jetzt am Anfang nur den einen, notwendigen nehmen.
Es ist korrekt, dass Du für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses Urlaubsanspruch in Höhe von 1/12 des in der Zeitarbeitsfirma gewährten Urlaubs erwirbst.
Ob man Dir diesen genehmigt oder nicht, kann ich Dir nicht sagen. Wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen oder andere AN dort auch frei haben wollen, die aus sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, muss der AG Dir den Urlaub nicht geben.
Wenn Du Deinen Job anständig erledigst, werden diese Urlaubstage, die Du am Anfang der Beschäftigung brauchst, keine Rolle bei der Überlegung einer Übernahme spielen.
Es gibt auf alle Fälle kein Gesetz das verbietet, schon erworbenen Urlaub zu beantragen, bzw. zu genehmigen.
Es ist ein Irrglaube, dass ein AN erst nach einem halben Jahr Urlaubsanspruch hat oder dass ein AG dem AN Urlaub der schon erworben wurde, ohne Gründe des § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz verwehren darf oder gar muss.
Rein „formaljuristisch“ kann dir niemand diesen Urlaub nehmen.
Ich habe durch eine zeitfirma einen neuen Arbeitsplatz gefunden
Die Zeitfirma hat eine Einsatzmöglichkeit für dich gefunden! So herum musst du das sehen!
Natürlich kannst du an deinem Einsatzort fragen, ob du zwei Urlaubstage bekommen kannst. Es ist eben die Frage, ob die leihende Firma dann nicht einen anderen MA ausleiht, weil man die Arbeit gemacht haben will, die du machst!
Auch wenn man als Leih-AN keiner Probezeit unterliegt – leihende Firmen suchen diese Art AN eher, um anfallende Arbeitsspitzen abzufangen – sieht es „unschön“ aus, wenn man nach einem Monat schon zwei Tage Urlaub haben will.
Das kann man jedoch nur herausfinden, indem man fragt!
Nein, das ist in Ordnung.. frag ruhig
Wie kommst du denn mit dem Chef zurecht? Brauchst du zwei oder genügt dir einer
Ich komme mit meiner Chefin ganz ok klar. Idealerweise würde ich gerne 2 Tage haben da ich schon vor meiner Arbeitsuche was gebucht habe. Aber es kann auch 1 Tag reichen. Ich arbeite fleißig und zeige auch Motivation und Interesse. Die Firma jemanden neu einzustellen ist schwer da die Einführung schon sehr lange dauert und ein weiterer erfahrener Kollege jetzt demnächst auch in einer anderen Abteilung arbeiten wird. Also die brauchen schon Verstärkung. Ich nehme mal an dass ich nicht wegen 2 Tage Urlaub jetzt gleich nicht übernommen werde, doch ich mag es überhaupt nicht einen schlechten Eindruck zu geben und möchte schon einen guten Eindruck hinterlassen....ich bin mal wieder verunsichert. Ich glaube sicherhaltshalber versuche ich für 1 Tag anzufragen. Danke für eure Hilfe.
Frag doch ob zwei Tage gehen würden und erklär dass du den Urlaub schon vor dieser Urlaub gebucht hast.. eigentlich ist das ganz normal.. du kommst danach voll motiviert und erholt zurück . Mach es nur bald dann kann dein Chef besser planen
AV lesen ob du überhaupt schon urlaubsanspruch hast, den du geltend machen kannst..
Laut Gesetz weiss ich dass es geht da meine zeitfirma schon angegeben hat dass ich diesen monat 2 urlaubstage habe.
Ende Zitat.
Du musst unterscheiden zwischen dem Urlaubsanspruch, den du erwirbst und dem Zeitpunkt, ab dem du Urlaub auch nehmen kannst.
Den Anspruch auf Urlaub erwirbst du stückweise ab dem ersten Arbeitstag, was aber nicht bedeutet, dass du den dann auch gleich nehmen kannst. Das ist in der Regel erst nach Ablauf der Probezeit möglich.
Das ist in der Regel erst nach Ablauf der Probezeit möglich.
Eine solche "Regel" gibt es nicht, sie wäre rechtlich auch nicht zulässig!
Die Verweigerung von Urlaub, auf den bereits Anspruch erworben wurde, alleine mit der Begründung "Probezeit" wäre rechtswidrig.
Nur der Anspruch auf den vollen (gesetzlichen) Jahresurlaub besteht erst nach 6 Monaten - und das hat dann auch nichts mit der Probezeit zu tun!
"Das ist in der Regel erst nach Ablauf der Probezeit möglich."
Es gibt keine rechtliche Grundage, dass Urlaub während der Probezeit generell nicht möglich sein soll. Urlaub kann abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Dies gilt aber gleichermaßen innerhalb wie außerhalb der Probezeit.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/urlaub-in-der-probezeit/03/
Glaubst du ich kann nach 2 volle Urlaubstagen fragen oder wegen Eindruck doch 1 Tag wie Hexle2 vorgeschlagen hat?