Kann ich bei einem Privat gekauften PKW den Kaufpreis nachträglich für ein später gegründetes Gewerbe absetzen?
Ich möchte mich selbstständig machen, und auch mein Auto dann als Geschäftswagen anmelden, da ich den Wagen hauptsächlich geschäftlich nutzen werde. Ich habe das Auto aber schon vor einem Jahr gekauft, und es ist mein Privatauto.
Dass ich nach Gewerbegründung (wird ein Einzelunternehmen) die laufenden Kosten absetzen kann ist mir bekannt, kann ich aber auch den PKW an sich, also den Kaufpreis nachträglich absetzen, obwohl der Kauf vor Gründung des Gewerbes erfolgt ist? Und wenn ja, was muss ich beachten?
Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe :)
2 Antworten
Ja, kannst Du. Du legst den Wagen dann zum aktuellen Wert in Dein Unternehmen ein udn kannst auf die Restliche Nutzungsdauer abschrieben.
Aber beachten. Unter Umständen ist beim Verkauf dann Umsatzsteuer abzurechnen und die Kosten sind entweder nach der 1 % Regelung, oder nachFahrtenbuch zwischen Privat und betrieblich aufzuteilen.
Du musst den Wagen nicht als Geschäftswagen anmelden wenn du Einzelunternehmer bist. Den Kaufpreis kannst du nicht absetzen, nur entsprechend deinen Möglichkeiten jährlich abschreiben. Wenn du das Auto nur gewerblich nutzt, dann bietet es sich an, ein weiteres Fahrzeug nur für den Privatgebrauch zu kaufen. Da reicht es, wenn du ein Auto für 500,- Euro als Privatwagen nutzt. Schon kannst du den anderen PKW voll geschäftlich nutzen und die Kosten absetzen. Da interessiert auch keine 1%-Regelung.