Kann ich auch für 2 Monate Hartz 4 beantragen?
Hey,
im Sommer bin ich mit meiner Ausbildung fertig. 2 Monate später fange ich mein Studium an. Da ich alleine Wohne und diese 2 Monate eben kein Einkommen habe aber Miete etc. zahlen muss wollte ich fragen ob ich (bin 20 Jahre alt) Hartz 4 beantragen kann.
P.s.: Bevor irgendwelche Sachen kommen wie, geh arbeiten, möchte ich klar stellen, dass ich schon nach Arbeit gesucht habe. Aber wer stellt einen bitte für 2 Monate ein? Deswegen bitte einfach die Frage beantworten
7 Antworten
Du kannst dich bereits jetzt arbeitssuchend melden. Gerade im Sommer werden häufig Aushilfen gesucht. Wenn du dich nicht meldest, bekommst du keine Unterstützung. Dann bleibt dir gar nichts anderes übrig, als zu jobben.
kriegst du nach der ausbildung nicht sogar alg 1? vielleicht mit zuschlag alg 2 falls es nicht ausreicht
Die erhaltenen Antworten sind soweit alle richtig. Auf alle Fälle hast du Anspruch auf AlgI und möglicher weise ergänzend AlgII. Bemessungszeitraum - Rahmen und Entgelt, sind nachzulesen im SGBIII §130/131. Wichtig ist aber, dass du dich midestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden mußt um mögliche Ausschlußzeiten bzw. Sperrfristen zu verhindern. Das sollte dir weiterhelfen MfG
Maßgeblich ist der Kalendermonat. Wenn Du nicht in der Lage bist, Deinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen und Vermögen zu decken, hast Du auch einen Anspruch auf Hartz IV. Ein einziger Monat reicht da schon aus. Die Perspektive, irgendwann wieder ohne Hartz IV leben zu können spielt dafür (glücklicherweise) keine Rolle. Nützt Dir ja herzlich wenig, wenn Du verhungert bist, bevor das Studium los geht ;-) Natürlich werden erst einmal alle anderen Einkommensmöglichkeiten (Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld) geprüft. Aber wenn das alles nicht reicht, das Du wenigstens so viel wie ein Hartz IV-Empfänger hast, dann gibts auch Geld.
Ja. Eventuelle (vorrangige) Unterhaltsansprüche gegenüber deinen Eltern würden überpüft werden. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html